Halloween
Saures für die Gastronomie

Der Nebel beim DJ soll nur mehr aus der Nebelmaschine kommen. | Foto: Foto: Pixabay
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  • Der Nebel beim DJ soll nur mehr aus der Nebelmaschine kommen.
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Mit "Süsses oder Saures" wird so mancher Bewohner am 31. Oktober abends nach dem Klingeln an seiner Haustür von Hexen, Sensenmännern, Clowns oder Prinzessinnen im Miniaturformat begrüßt werden. Der amerikanische Verkleidungsbrauch hat schon längst Einzug in der Landeshauptstadt gehalten.

Süsses oder Saures lautet die Devise an der Eingangstür. | Foto: Foto: Pixabay
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INNSBRUCK (hege). Aber nicht nur für den Nachwuchs ist Halloween ein bedeutender Zeitpunkt. Auch die heimische Gastronomie erwartet diesen Tag mit einiger Spannung. Einerseits haben zahlreiche Lokale zur Halloweenparty geladen, andererseits ist es der "letzte" Rauchertag in den Lokalen.

The End

Der Haus-DJ eines bekannten Altstadtlokals will sich was Besonderes für diesen Tag einfallen lassen. Während im Essbereich das Rauchen tabu war, konnte im Barbereich gemütlich ein Glas getrunken und eine geraucht werden. Knapp vor dem Rauchverbot ab 1.11. will der DJ musikalisch auf das Rauch-Ende hinweisen. Der Zeitpunkt scheint in Anbetracht von Alkoholkonsum und Partylaune ein wenig suboptimal. Generell wird der Zeitpunkt der Gesetzeseinführung in der Gastroszene in Frage gestellt. Vor allem das Weihnachtsgeschäft wird für den einen oder anderen Bar- und Lokalbesitzer nicht im erwarteten Ausmaß stattfinden. "Ich kann den Gästen nicht erlauben, mit dem Getränk auf die Straße zu gehen", schildert ein Restaurant-Besitzer in der Museumsstraße: "Daher fallen die beliebten Kurzen bei einer Zigarette in einer großen Runde heuer wohl weg und damit auch entsprechende Einnahmen." Interessantes Details am Rande: Der Verkauf von Tabakwaren ist den Lokalbesitzern auch weiterhin möglich.

Volle Aschenbecher in den Lokalen soll es nicht mehr geben. | Foto: Foto: Pixabay
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Kein Wärmeservice

"Die Anbringung und der Betrieb von Heizungsanlagen (Heizpilze, Infrarotstrahler etc.) ist nicht gestattet.", heißt es in der Gastgartenverordnung der Stadt Innsbruck. Das wärmende Service, wie es in zahlreichen anderen europäischen Städten für die Rauscher in direkter Lokalnähe gibt, ist in Innsbruck nicht möglich. Somit bleibt dem Raucher die Variante des Frierens oder der ständige Kampf mit der Garderobe. Bei den Hotspot-Lokalen in Innsbruck stellt sich neben dem Wohlbefinden des Gastes im Freien vor allem die Frage der Lärmbelästigung. Innsbruck zeichnet sich schon seit längerem als Stimmungsspaßbremse aus. Die strengen Regelungen haben vor Jahren dafür gesorgt, dass die Herbstmesse auf die abendliche Weinkost verzichtet oder der ORF Tirol das musikalische Programm im Oktoberfestzelt um 19 Uhr beendet. Innsbrucks Gastronomen könnten ganze Bücher über Besuche von Kontrollorganen aufgrund von Lärmbelästigungen füllen. Mit dem Rauchen im Freien wird sich die Situation rasant verschärfen. Ein Gastronom in der Badgasse hat bereits mit dem gestrengen Auge und Gehör eines Nachbarn zu kämpfen. "Die Zukunft wird sicher nicht einfacher", erwartet der langjährige Lokalbetreiber den Dauerbesuch der MÜG. 

Keine Individualität

Wie unterschiedlich die Handhabung bisher war, zeigt das Beispiel von Patrick Liebhart. Im Vereinslokal der SVG Reichenau ist schon aus Vorbildwirkung für den Nachwuchs Rauchverbot, das Lokal am Domplatz ist als Nichtraucherlokal konzipiert, in der stadtbekannte Club in der Stiftgasse war der Tanzbereich Nichtraucher und die Bar Raucher und das Lokal in der Innstraße ein Raucherlokal. "Meine Lokale sind nicht als Restaurant oder Speiselokale konzipiert, besonders die Frage der Lärmbelästigung macht mir große Sorgen", blickt Liebhart in die Zukunft. Vor allem am Domplatz wird es schwierig. Bereits jetzt musste Liebhart den Garten des Lokals eine Stunde früher als die wenige Meter entfernten Nachbarn schließen. Grund dafür: die Ruhezone am Domplatz, die ab 22 Uhr beginnt.

Kennzeichnungspflicht

In einem Schreiben informiert die WKO über den "Nichtraucherschutz in der Gastronomie". So ist das Rauchverbot in allen Räumen durch den Hinweis "Rauchen verboten" oder durch andere Symbole entsprechend der TNRSG (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz) zu kennzeichnen. Die grünen Sticker für die Raucherlaubnis mit entfernt werden, um keine Verwaltungsübertretung zu begehen.

Kein Kavaliersdelikt 

In Sachen Anrainer sind mögliche Vergehen keine Kavaliersdelikte. "Rauchende Gäste vor der Betriebsanlage können zu einer Verlegung der Sperrstunde führen, wenn Anrainer durch das Verhalten der Gäste unzumutbar belästigt werden (§ 113 Abs 5 GewO). Um das Vorliegen einer Belästigung festzustellen wird die zuständige Behörde ein Verfahren einleiten und die Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Neben der Verlegung der Sperrstunde aufgrund der Gewerbeordnung können lärmende Gäste auch zu zivilrechtlichen Ansprüchen der Anrainer gegen den Betreiber oder die Betreiberin führen.", heisst es in der Mitteilung der WKO.

Letzte Party

Aktuell gibt es zum Thema Halloween eine Meinungsumfrage von Marktagent: "Halloween spaltet in Österreich die Gemüter. „Der Brauch macht Spaß“, freuen sich 27 Prozent. Mehr als die Hälfte der Befragten wiederum findet: "Diese irisch/amerikanische Sitte hätten wir nun wirklich nicht in Österreich gebraucht.“ Gut 4 von 10 stehen dem Trend in all seinen Facetten eher negativ gegenüber. Der typische Halloween-Muffel ist dabei männlich, fällt in die Altersgruppe 50 plus und lebt in Vorarlberg oder Tirol. Die größten Fans sind mit Abstand in Wien und unter den 14- bis 29-Jährigen zu finden." Süsses oder Saures" heißt es auf alle Fälle für die Raucher am 31. Oktober bei den Partys in den Innsbrucker Lokalen. Wie stark die Kopfschmerzen am nächsten Tag sind und mit welche Nachwehen die heimische Gastroszene zu kämpfen haben wird, wird sich zeigen.

Was kommt nach der Halloweenparty-Stimmung? Innsbrucks Gastronomie ist unsicher. | Foto: Foto: Pixabay
  • Was kommt nach der Halloweenparty-Stimmung? Innsbrucks Gastronomie ist unsicher.
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