Schlüsselnotdienst: Wie gehe ich mit dieser Situation um?

Häufig ist kein Zweitschlüssel zur Hand. Dann hilft nur mehr ein Schlüsselnotdienst. | Foto: Wolfgang Claussen, Pixabay
  • Häufig ist kein Zweitschlüssel zur Hand. Dann hilft nur mehr ein Schlüsselnotdienst.
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TIROL. Wer sich jemals in der Lage befinden sollte, einen Schlüsselnotdienst zu benötigen, sollte gut Acht geben. Denn "google" schlägt nicht nur seriöse Firmen vor. Wer auf den Falschen reinfällt, zahlt da meist mehrere hundert Euro. 

Tipps zum richtigen Schlüsselnotdienst

Die Tiroler Rechtsanwaltskammer schlägt zunächst vor, einen Schlüsselnotdienst in der Nähe zu kontaktieren. So werden lange Anfahrtswege vermieden und die damit einhergehenden Kosten. 
Während des Telefonats sollte abgeklärt werden, ob die angerufene Firma oder ein Subunternehmer die Öffnung der Tür vornehmen wird. Am besten lässt man sich den Namen des Handwerkers geben und die genaue Uhrzeit, wann dieser gedenkt vorbei zu kommen. Es wird auch geraten in Vorhinein abzuklären, ob die Tür beschädigt werden könnte.
Das wichtigste zum Schluss: Machen Sie am Telefon einen Pauschal- oder Fixpreis aus und lassen Sie sich diesen per SMS, WhatsApp oder Email bestätigen. 

Der Handwerker ist da, es kann losgehen

Trifft der Schlüsselnotdienst ein, sollte bevor Hand angelegt wird, noch einmal alles besprochen werden. Unterschreiben Sie jedoch nichts bevor, die Dienstleistung nicht getätigt wurde!
Die Kosten des Schlüsselnotdienst können im Rahmen des Datums und der Uhrzeit variieren. Während der Betriebszeit, bei einer zugefallenen Tür belaufen sich die Kosten auf ca. 50 Euro aufwärts. Ist die Tür allerdings versperrt, kann man schon mit 80 Euro rechnen. Außerhalb der Öffnungszeiten wird es selbstverständlich teuer, so können die Kosten bis zu 200 Euro ansteigen.
Sollten die Handwerker am Ende mehr als den vereinbarten Pauschal- oder Fixpreis verlangen, ist trotzdem nur der Betrag der Vereinbarung zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung seitens des Schlüsseldienstes, reicht es meistens den eigenen Rechtsanwalt zu erwähnen. 

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