Lehrlinge in Tirol
Seit 1. September doppelte Ausbildungsbeihilfe

Ab 1. September 2022 gilt der doppelte Betrag, wenn Lehrlinge eine Ausbildungsbeihilfe in Tirol beantragen. | Foto: Foto: Ex Quisine/Fotolia
  • Ab 1. September 2022 gilt der doppelte Betrag, wenn Lehrlinge eine Ausbildungsbeihilfe in Tirol beantragen.
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Ab 1. September stockt das Land Tirol seine Ausbildungsbeihilfe auf. Statt 100 Euro bekommen Lehrlinge künftig 200 Euro im Monat.

TIROL. Aktuell befinden sich rund 9.500 Jugendliche in Tirol in einer Lehrausbildung. Für jene, die ihr neues Lehrjahr am 1. September 2022 beginnen, gibt es eine Verdoppelung der Ausbildungsbeihilfe. Das Land Tirol hat bisher monatlich 100 Euro Zuschuss gewährleistet, künftig sollen das monatlich 200 Euro sein. Gültig ist die neue Richtlinie bis zum 31. Dezember 2024.

Voraussetzungen für die Ausbildungsbeihilfe

Zu beachten sind allerdings auch die Netto-Einkommensgrenzen. Die Grenze befindet sich zwischen 1.900 Euro (Ein-Personen-Haushalt) und (Fünf-Personen-Haushalt 3.300 Euro; jede weitere Person 200 Euro). Um die Ausbildungsbeihilfe zu beantragen, müssen sie per Online-Formular einen Förderantrag stellen. Diesen finden Sie hier. Dieser kann spätestens drei Monate nach Beginn der Lehrausbildung eingereicht werden, in den kommenden Lehrjahren müssen die Folgeanträge spätestens einen Monat nach Beginn des Lehrjahres beantragt werden. Einzelne Bestätigungen müssen ebenfalls beigelegt werden. Weitere Informationen stehen Ihnen im Land Tirol bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit zur Verfügung.

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