VK91 Aktion
Sport frei für Kinder
INNSBRUCK. Im Tivoli Stadion trifft der FC Wacker Innsbruck auf den FC Lieferung. Für die Scharzgrünen ein wichtiges Spiel in der zweiten Liga. Aber nicht nur das Geschehen am grünen Rasen steht im Mittelpunkt. Die VK91 (Verrückte Köpfe) haben mit einer innsbruckweiten Aktion auf den die Wichtigkeit des Kinder- und Jugendsport hingewiesen.
Sport frei
"Sport frei für Kinder und Jugend", mit vier Transparenten im Tivoli Stadion, Haller Straße EKZ west und Marktplatz setzten die VK91 den Kinder- und Jugendsport in den Mittelpunkt. Nach vielen Wochen sportfrei gibt es mit 15.3. die Devise "Sport frei". Österreichweit wurden Lockerungen im Kinder- und Jugendsportbereich umgesetzt.
Nachwuchsfussball
Im Kinder- und Jugendbereich (Spieler bis zum 18. Lebensjahr) dürfen Trainingsgruppen zu Größen von max. 10 Kindern und Jugendlichen gebildet werden. Diese Gruppen dürfen von bis zu zwei volljährigen Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer betreut werden. Bei der Sportausübung ist, wie beim Betreten der Sportstätte, ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Bei der Sportausübung darf dieser Mindestabstand kurzfristig unterschritten werden. Aber die Ausübung von Fußballsport im Wettkampfformat ist unzulässig. Die Möglichkeit des Trainings im Kinder- und Jugendbereich in der beschriebenen Form gilt nur für den Freiluftbereich, nicht jedoch in geschlossenen Räumen (zB. einer Sporthalle udgl.). An einer Sportstätte dürfen mehrere Gruppeneinheiten gleichzeitig stattfinden, sofern die Höchstzahl von 10 Spielern und 2 Trainern/Betreuern pro Gruppe nicht überschritten wird und durch organisatorische Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Personengruppen ausgeschlossen werden kann und das Infektionsrisiko minimiert wird.
Testungen
Für Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer gilt, dass sie sich spätestens einmal alle sieben Tage testen lassen müssen. Dies ist mittels Antigen-Test oder PCR – Test auch an den öffentlich befugten Stellen (Teststraße, Apotheke) möglich. Liegt dieser Nachweis der negativen Testung nicht vor haben Trainerinnen und Trainer oder Betreuerinnen und Betreuer auch während der Trainingseinheit eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen.
Registrierungspflicht
Um die Möglichkeit des Gruppentrainings in Anspruch nehmen zu können, ist die Ausarbeitung eines Präventionskonzepts notwendig. Vom ÖFB wurde ein Muster-Präventionskonzept Download bereit gestellt. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht für sämtliche Personen, die sich länger als 15 min auf der Sportstätte aufhalten. Von diesen ist der Vor- und Nachname sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse zu erheben. Außerdem sind Datum und Uhrzeit der Trainingseinheit zu erfassen.
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