Stadt riskiert neue Flutlicht-Watsche

Schotter- statt Fußballplatz: Dieses Baugebrechen ist in dieser Form nicht genehmigt. | Foto: Linzmaier
  • Schotter- statt Fußballplatz: Dieses Baugebrechen ist in dieser Form nicht genehmigt.
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Im Flutlichtstreit spielt die Stadt auf Risiko. Die vom Land geforderten Gutachten wurden nicht berücksichtigt.

Nunmehr ein Jahr dauert der Streit um das Flutlicht in der Reichenau nun schon an. Bereits einmal hat die Stadt versucht, mittels eines Schnellschusses Fakten zu schaffen und holte sich vor Gericht eine Abfuhr. Seither besteht auf dem Areal ein gerichtlich verhängter Baustopp – alle Arbeiten stehen still. Vergangene Woche versuchte die Stadtregierung, wieder Bewegung in die Sache zu bringen.

Neue Widmung beschlossen

Am 23. März wurde jedenfalls im Gemeinderat mehrheitlich eine neue Flächenwidmung für das Areal beschlossen. Diese bildet die Voraussetzung für das anstehende Bauverfahren. Mit den Stimmen der Regierung und weiten Teilen der ÖVP wurde die Vorlage des Bauausschusses durchgewunken. Insider glauben jedoch, dass dieser Beschluss vor der Kontrollinstanz (Land Tirol) nicht halten wird.

Keine Gutachten

Bereits im Vorfeld der Gemeinderatssitzung habe es nämlich informelle Gespräche zwischen den zuständigen Sachbearbeitern bei Stadt und Land gegeben. Dabei habe das Land unmissverständlich klargemacht, dass für die Abänderung der Widmung ein lichttechnisches, ein lärmtechnisches und ein verkehrstechnisches Gutachten notwendig seien. Weder ein Licht- noch ein Lärmgutachten sind dem Akt beigefügt. In puncto Verkehr muss sogar die Aussage des Fußballverein-Obmanns, wonach es kein erhöhtes Verkehrsaufkommen geben wird, als "Gutachten" herhalten. Informell hört man aus dem Landhaus, dass dies wohl nicht ausreichend sein wird. Wenn das Land die beschlossene Widmung "mangels erfolgter Grundlagenforschung" an die Stadt zurückschickt, wäre dies bereits der zweite hochpeinliche Patzer in der Causa.

Rückbau gefordert

Doch noch von anderer Seite droht Ungemach. Der Anwalt der Flutlichtgegner hat wegen der stillstehenden Baustelle – einem Baugebrechen – eine Sachverhaltsdarstellung an die Baubehörde verfasst. In dieser wird ein Rückbau bzw. eine Sanierung gefordert.

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