Transitforum: Forderungen nach "neutraler Festlegung der Lärmschwellenwerte"
Die bundesweite Bürgerrechts-, „Xundheits“- und UVP-G-2000-Organisation erläutert ihre Stellungnahmen zum "Umgebungslärm-Aktionsplan" und den "Umgebungslärmkarten". Erneut macht man Forderungen klar und deutlich.
TIROL. Gefordert wird eine "neutrale Festlegung der Lärmschwellenwerte". Da diese durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz festgelegt würden, könnte man Interessenkonflikten aus dem Weg gehen, so die Bürgerrechtsorganisation. Momentan werden die Lärmschwellenwerte nämlich von den "Lärmverursachern" selbst festgelegt, wie man erläutert.
Reduktion der Lärmschwelle
Des Weiteren wird eine Reduktion der Lärmschwellenwerte gefordert, "unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Vorsorgeprinzips auf Lden 50 dB Tag und Lden 40 dB Nacht".
Um Dauerkonflikte mit Gemeinden, Ländern und der Bevölkerung zu vermeiden, möchte man eine Anwendung des "Verursacherprinzips für Lärmschutzkosten" einrichten. "Damit jahre- und jahrzehntelange Konflikte zwischen ASFINAG, ÖBB, BMVIT und Ländern auf Kosten der lärmgeplagten Anrainerschaft, privat wie betrieblich, vermieden werden", erläutert die Bürgerrechtsorganisation.
Künftig wünscht man sich auch mehr Möglichkeit der Mitsprache für Betroffene. Keine einzige, vom Lärm betroffene Gemeinde in Tirol bwz. Österreich wurde zur Stellungnahme eingeladen, das Forum definiert dies als "eklatanten demokratiepolitischen Mangel".
Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Transitforum Tirol: Lärmschutzoffensive für Tirol
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