Volksbegehren
Von 6. bis 13.11 ist die Meinung der Bevölkerung gefragt
Die Eintragungswoche für drei verschiedene Volksbegehren findet heuer von 6. bis 13. November statt. Im Rathaus (Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock) liegen die Begehren auf und können eingesehen und unterschrieben werden.
INNSBRUCK. Um ein Volksbegehren unterzeichnen zu können, benötigt man einen gültigen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis), die österreichische Staatsbürgerschaft und das 16. Lebensjahr muss vollendet sein. Folgende Volksbegehren liegen im Innsbrucker Rathaus zur Einsicht und Unterschrift auf:
- Gerechtigkeit den Pflegekräften
- COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren
- Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren
Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses
Im Innsbrucker Rathaus (Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6102) können Interessierte von Montag, 6. November bis Freitag, 10. November zwischen 8.00 und 16.00 Uhr sowie am Donnerstag, 9. November auch bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für ein oder mehrere Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen.
Online-Eintragung
Eine Unterschrift kann bis Montag, 13. November 2023, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („Handy-Signatur“, „kartenbasierte Bürgerkarte“, „ID Austria“ oder „EU Login“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.
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