§57a Gutachten
Das Pickerl mit QR-Code, eCall-Prüfung und Verbrauchsdaten

Neuerungen beim Pickerl: QR-Code, eCall-Prüfung und Datenerfassung. | Foto: DOC-Photo/panthermedia
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  • Neuerungen beim Pickerl: QR-Code, eCall-Prüfung und Datenerfassung.
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Alles neu beim Pickerl, zumindest etappenweise. Seit Feber gibt es neues Gutachtenlayout mit QR-Code. Die Fahrzeuge werden auf das vorgeschriebene eCall System geprüft. Ab Mai eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Der BezirksBlätter Überblick.

TIROL. Ab 2. Februar 2023 wird das §57a Gutachten, das sogenannte "Pickerl", mit einem neuen Layout versehen und erhält zusätzlich einen QR-Code. Mithilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens aus der zentralen Datenbank abgerufen werden. Mit der 57a-Begutachtung wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Ausstoß von Schadstoffen und Lärm des Fahrzeugs nach aktuellem Stand der Technik überprüft.

Das neue Gutachten mit QR-Code | Foto: ÖAMTC
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QR-Code

Durch Einlesen des QR-Codes kann jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen. Damit wird beispielsweise die Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf erhöht. Mit dem QR-Code kann die Echtheit des Gutachtens überprüft werden. Die QR-Codes ermöglichen der Zulassungsbesitzerin oder dem Zulassungsbesitzer eine elektronische Version des Gutachtens seines Kfz aus der zentralen Gutachtendatenbank abzurufen und abzuspeichern. Als Sicherheit muss die jeweilige Gutachtennummer vorab eingegeben werden, um das Gutachten digital aufrufen zu können. Das Pickerl auf dem Fahrzeug ändert sich nicht. Sensible Fahrzeugdaten von geparkten Kfz können mit einem QRCode-Scanner nicht abgerufen werden.

Seit Feber wird das Pickerl-Gutachten mit einem QR-Code versehen | Foto: BezirksBlätter Symbolfoto
  • Seit Feber wird das Pickerl-Gutachten mit einem QR-Code versehen
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eCall

Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System wird ab sofort im Rahmen der §57a-Begutachtung geprüft. eCall ist ein bordeigenes Notrufsystem, das aus Sensoren, GPS-Einheit sowie Freisprecheinrichtung besteht. Durch Drücken des SOS-Knopfs oder wenn bei einem schweren Unfall die im Auto eingebauten Crash-Sensoren Alarm schlagen und z.B. den Airbag auslösen, wird automatisch ein Signal an die Notrufnummer 112 übermittelt. Es soll vor allem die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Blaulicht-Retter deutlich verkürzen.

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Das eCall System wird im Rahmen der §57a-Begutachtung geprüft. | Foto: VZ Stockwerk
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Datenerfassung

Ab 20. Mai 2023 muss im Zuge der §57a Begutachtung eine Erfassung der Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021 vorgenommen werden. Diese Daten werden inklusive Fahrzeug-Identifizierungsnummer an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Erstes Ziel: Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Die Weitergabe der Daten zusammen mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird von vielen Expertinnen und Experten sehr kritisch gesehen.

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