Null-Emissions-Autos
IG-L Tempolimitausnahme
Keine Tempobeschränkungen nach Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen für "grüne" Kennzeichen.
WIEN (hege). Nach den neuen gesetzlichen Regelungen müssen sich Lenkerinnen und Lenker von Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen („Null-Emissions-Kfz“) mit grüner Kennzeichen-Schrift seit 1. Juli 2019 nicht mehr an Tempobeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen halten.
410 Kilometer betroffen
Auf Österreichs 2.223 Kilometer langem Autobahnnetz haben rund 410 Kilometer flexible Tempolimits (Überkopfanzeigen zur Verkehrsbeeinflussung). Davon sind rund 250 Kilometer (je Fahrtrichtung) auch Bereiche mit einer vom jeweiligen Bundesland gesteuerten IG-Luft-Funktion. Bei Überschreitung oder bevorstehender Überschreitung von Immissions-Grenzwerten werden Tempo-Beschränkungen durch das Bundesland verordnet und automatisch von den Anzeigen des Straßenbetreibers ASFINAG angezeigt.
Tirol A 12 und A 13
In Tirol Strecken der A 12 und A 13 vom „Lufthunderter“ betroffen. Seitens ASFINAG wurden alle IG-L Abschnitte mit rund 200 neuen Schildern entsprechend gekennzeichnet: jeweils 200 Meter vor Beginn des IG-L Abschnitts (das heißt vor der ersten flexiblen Tempoanzeige) und auf sämtlichen Auffahrtsrampen in diesen Bereichen.
Weitere Informationen zu Tirol finden Sie hier.
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