-Wählen- aber wie?
Am 25. Februar 2018 sind Landtagswahlen in Tirol. Die Parteien sind fleißig im Wahlkampf und viele TirolerInnen haben sich ihre Meinung schon gebildet. Doch wie laufen die Wahlen genau ab? Was ist zu beachten?
TIROL. Ab dem 16. Februar können sich die Wähler darüber informieren, in welchem Wahllokal ihrer Gemeinde sie ihre Stimme abgeben können. Die Information wird auf der Internetseite des Landes Tirol zu finden sein.
Was ist mitzubringen?
Wer das Wahllokal betritt und seine Stimme abgeben will, muss einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorweisen können. Eine erhaltene "amtliche Wahlinformation" kann zusätzlich mitgebracht werden, dies erleichtert die Arbeit der Wahlbehörde. Nach korrekter Erfassung des Wahlberechtigten, bekommt dieser die Wahlunterlagen ausgehändigt und es kann gewählt werden.
Vorzugsstimmen
Gültig ist die Stimme des Wählers, wenn dieser ein Kreuz oder ein sonstig eindeutiges Zeichen für seine gewählte Partei anbringt.
Sogenannte Vorzugsstimmen kann man für bestimmte KandidatInnen der gewählten Partei vergeben. Unterhalb der gewählten Partei, sind die jeweiligen KandidatInnen aufgelistet. Eine Vorzugsstimme für KandidatInnen der Landesliste ist auch möglich.
Ein "Stimmensplitting" ist nicht möglich. Die Vorzugsstimmen können nur innerhalb der schon gewählten Partei vergeben werden. Allerdings auch nur für eine/n Kandidatin/en der Wahlkreisliste und der Landesliste.
Sobald die Entscheidung gefällt ist, legt man den ausgefüllten Stimmzettel in das blaue Kuvert und wirft dieses in die aufgestellte Wahlurne des Wahllokals.
Wählen mit Wahlkarte
Wer es nicht persönlich ins Wahllokal schafft, konnte und kann immer noch eine Wahlkarte beantragen. Nach Beantragung erhält man die notwendigen Wahlunterlagen. Die Wahl selbst erfolgt, wie in der Wahlkabine: persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst. Der Stimmzettel wird anschließend in das blaue Wahlkuvert gelegt, das wiederum in die weiße Wahlkarte gelegt wird. Die Wahlkarte wird verschlossen und auf der Außenseite der Wahlkarte setzt der Wähler seine Unterschrift. Unverschlossen und nicht unterschriebene Wahlkarten werden ungültig!
Die Wahlkarte kann postalisch oder auf persönlichen Wege zur zuständigen Gemeinde rückgesendet werden.
Wer sich am Wahltag doch anders entscheidet und persönlich wählen gehen möchte, kann am 25. Februar ins Wahllokal geben und der Wahlbehörde Meldung machen. Die Wahlkarte und alle benötigten Unterlagen sind mitzubringen.
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