Gemeinderat (Video)
Altstadtplasterung ohne Domplatz, Kulturquartier 2018+ abgelehnt

Die Vorgangsweise zur Oberflächengestaltung der Altstadt wurde im Gemeinderat beschlossen. Die Neugestaltung Domplatz wurde aus dem Programm genommen. | Foto: BB IBK
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  • Die Vorgangsweise zur Oberflächengestaltung der Altstadt wurde im Gemeinderat beschlossen. Die Neugestaltung Domplatz wurde aus dem Programm genommen.
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INNSBRUCK. Ein Antrages aller Gemeinderatsmitglieder für finanzielle Hilfe der Ukraine wurde einstimmig beschlossen. Die Oberflächengestaltung Altstadt geht ohne Domplatz über die Bühne, das Kulturwuartier 2018+ wurde abgelehnt und die Neustartförderung Nachtgastronomie auf Schiene gebracht.

Tagesordnung

Mittteilungen des Vorsitzenden
Der Gemeinderat wird mit einer Redezeitbegrenzung abgehalten, gegen die Stimmen von GR Depaoli, GR Onay und GR Mayer. Die Tagesordnung wurde geändert. Ein Antrag aller Gemeinderatsmitglieder für die finanzielle Unterstützung der Betroffenen in der Ukraine über Förderung des Projektes Nachbar in Not - Hilfe für Ukraine in der Höhe von 100.000 wurde eingebracht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Gemeinderat beschließt Unterstützung für die Ukraine. | Foto: Thaler
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a) Anträge des Stadtsenates
Gastgärten in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen / Parkstraßen - Gastgartensaisonen 2022 bis 2024
b) Verlängerung Gastgartenverträge - Konditionen - Saisonen 2022 bis 2024: Änderung/Ergänzung des Grundsatzbeschlusses; Änderung des Stadtsenatsbeschlusses in Bezug auf Genehmigung der Aufstellung von elektrischen Heizelementen
Im Falle von Betriebsschließungen, die z.B. aufgrund Geschäftsumbau oder Betriebsurlaub, usw. erfolgen, muss der Gastgarten nun anstatt von wenigen Tagen erst nach einer Dauer von mehr als zwei Wochen von beweglichem Mobiliar geräumt werden. Die Podeste inklusive deren Abgrenzungen bei den Gastgärten können jedoch stehen bleiben, sofern der Gastgarten direkt im Anschluss an die temporäre Betriebsschließung –innerhalb der vereinbarten Mietdauer– wieder betrieben wird. Diese Regelung gilt für alle Zonen, also in der ganzen Stadt. Die Mietentgelte in den Gastartenverträgen beziehen sich auf zehn Monate, nämlich 01.02. – 30.11. eines jeden Jahres. Für den Betrieb eines Gastgartens in den Wintermonaten (1.12. – 31.01. eines jeden Jahres) wird bis zum Ende der Gastgartensaison 2024, also bis 31.12.2024, kein Mietentgelt verrechnet. Die Heizpilze dürfen jetzt ganzjährig bei Bedarf zum Einsatz kommen und damit auch die kalten Tage im Frühjahr abdecken.
Die Anträge wurden angenommen.

c) Koch alpin GmbH, Einräumung eines Baurechts an Grundstück 342/6 und andere, KG 81121 Mühlau. Das Unternehmen wird die Standorte aus Mils und Hall in Innsbruck im Gewerbegebeit Mühlau zusammenziehen. Das Familienunternehmen zählt seit der Gründung 1978 zu den führenden Herstellern qualitativ hochwertiger Steigfelle für Skitourengeher. Ein kleines, hoch spezialisiertes Sortiment ausgewählter Hartwaren-Marken ergänzt das Produktionsprogramm. Der Standort soll 2023 in Betrieb genommen werden.
Der Antrag wurde angenommen.

d) Wiederherstellung und Oberflächengestaltung Altstadt, BezirksBlätter Innsbruck Bericht zum Thema Die Kosten für die über 13.000 m2 liegen bei vier Millionen Euro. In der Schlossergasse, Seilergasse Ost, Stiftgasse, Badgasse und Riesengasse soll 2022 die erste Stufe der Wiederherstellung der Pflasterungen in der Altstadt beginnen. Insgesamt erwartet die Stadt Innsbruck von den Innsbrucker Kommunalbetrieben einen Abstattungsbetrag zwischen 1,686 und 1,83 Mio. Euro. Die Auszahlung soll 2022 und 2023 mit jeweils 600.000 Euro erfolgen, der Restbetrag soll 2024 folgen. Die Wiederherstellungskosten für den ersten Abschnitt mit rund 2.070 m2 belaufen sich auf ca. 300.000 Euro. Die Kategorie 2 schlägt sich mit rund 3,4 Mio. Euro Baukosten und 300.000 Euro Planungskosten zusammen. 7.530 m2 sind in den Straßenzügen Herzog-Friedrich-Straße, Kiebachgasse, Seilergasse West, Pfarrgasse, Hofgasse und Stiftgasse Nord in den Jahren 2023 bis 2024 betroffen. Die Neugestaltung der Oberfläche am Domplatz wurde gestrichen. Eine politische Steuerungsgruppe soll die weitere Vorgangsweise bestimmen.
Der Antrag wurde angenommen.

e) Innsbruck Marketing GmbH (IMG), strategische Neuausrichtung und Genehmigung Gesellschafterzuschüsse 2022 und 2023
Die Freigabe von 1,1 Mio. Euro an Budgetmittel standen auf der Tagesordnung. Kritisiert wird die Zusammensetzung der Gesellschaft bzw. die Aufteilung der Anteile. Die Stadt zahlt mehr als 80 Prozent der Kosten, hält aber nur 49 Prozent der Gesellschafteranteile. 
Der Antrag wurde angenommen.

Video der Gemeinderatssitzung

f) Richtlinien zur Förderung personeller und/oder investiver Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung des Geltungsbereiches für die Jahre 2022 bis 2024
Der Antrag wurde angenommen.

g) Tierschutzverein für Tirol 1881, Fördervereinbarung 2022 bis 2024
Der Antrag wurde angenommen.

h) Begegnungszone Rennweg/Universitätsstraße, Kulturquartier Innsbruck 2018PLUS, Finanzierungsbeschluss Umsetzung 2. Ausbaustufe (2022 bis 2023). Informationen zu KIP und KliEn-Mitteln: Im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP) werden Bauinvestitionen, Sanierungen sowie Instandhaltungsarbeiten bzw. solche Projekte, die das immaterielle Wertgut der Gemeinde verbessern, gefördert. Die Höhe des Zweckzuschusses vom Bund beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Insgesamt stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung, die auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt werden, für Innsbruck beträgt die Summe 16.680.369,90 Euro. Bei den KliEn-Mitteln handelt es sich um Gelder aus dem Klima- und Energiefonds. Es gab bei der Gemeinderatssitzung keine Diskussion, da GR Depaoli bei der ersten Wortmeldung den Schluß der Debatte beantragt hat und dieser Antrag angenommen wurde.
Der Antrag wurde ablehnt.

i) Verlängerung der Verträge mit dem Land Tirol zur Förderung der Musikschule der Stadt Innsbruck
Der Antrag wurde angenommen.

j) Neustartförderung Nachtgastronomie, Vorlage der Rahmenvereinbarung zur Ausschreibung Fakten: "Die Stadt Innsbruck befürwortet im Hinblick auf die wichtige gesellschaftspolitische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Nachtclubkultur die Unterstützung der betroffenen lnnsbrucker Betriebe für einen Neustart nach der Corona-Pandemie. Für diese „Neustartförderung für Betriebe der lnnsbrucker Nachtkultur" stellt die Stadt Innsbruck € 150.000,00 zur Verfügung." Nach Einschätzung der Club Commission gibt es in Innsbruck maximal rd. 25 Einrichtungen die diese Kriterien erfüllen können.
Die mögliche Förderungssumme pro Unternehmen beträgt zwischen
€ 5.000,00 - in der Kategorie 1
€ 7.000,00 - in der Kategorie II und
€ 9.000,00 - in der Kategorie III
Die Einteilung des jeweiligen Förderungswerbers erfolgt im Wesentlichen nach der Betriebsgröße (Quadratmetergröße der Betriebsstätte (Kategorie I bis 120 m2; Kategorie II bis 220 m2 und Kategorie III mehr als 220 m2 Mitarbeiteranzahl etc.). Zudem werden auch der Umfang der geplanten Investitionen (u.a. für Sicherheit, Zutrittssystem, Hygiene) sowie die bisherigen als auch künftigen kulturellen Aktivitäten berücksichtigt.
Der Antrag wurde angenommen.

„Die Stadt Innsbruck erkennt mit dieser Förderung die wichtige gesellschaftspolitische, kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung der Nachtclubkultur und die massiven, pandemiebedingten Ausfälle in dieser Branche an. Ich möchte mich auch bei allen Betreiberinnen und Betreibern bedanken, sie haben die letzten beiden, für sie sehr schweren Jahre, mit viel Engagement, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein gemeistert“, betont Bürgermeister Georg Willi. „Am großen Öffnungstag, am 5. März 2022, kann auch die Nachtgastro wieder ihre Türen aufsperren. Da kommt unsere beschlossene Förderaktion gerade rechtzeitig, sie wird zur raschen Wiederbelebung der Nachtkultur in unserer Stadt einen essentiellen Beitrag leisten. Diese Unterstützung zündet den Turbo für Innsbrucks Nachtleben, das durch die Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren stark eingeschränkt war“, so Vizebürgermeister Johannes Anzengruber zur beschlossenen Initiative für Innsbrucks Nachtkultur. Wirtschaftsstadträtin Christine Oppitz-Plörer ergänzt: „Wir eröffnen den Betreiberinnen und Betreibern der lnnsbrucker Nachtclubkultur mit dieser Fördermaßnahmen die Möglichkeit, wieder entsprechende Programmplanungen vorzunehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur der Unternehmen zu tätigen.“ GR Dejan Lukovic: „Mit diesem Paket können wir den Einrichtungen der Nachkultur in der Stadt nun direkt, schnell und unkompliziert helfen. Wir unterstützen damit Investitionen in die Infrastruktur als auch die Planung spannender (nacht)kultureller Programme, die die Innsbruckerinnen und Innsbrucker und unsere Gäste nach der Öffnung der Klubs wieder in Anspruch nehmen können. Gemeinderätin Irene Heisz: „Ein buntes, vielfältiges Nachtleben ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens, auf den vor allem viele junge Menschen coronabedingt sehr lange schmerzlich verzichten mussten. Auch als Wirtschaftsfaktor ist die Klubszene nicht zu unterschätzen. Uns freut daher, dass wir als Stadt den Klubs mit einer Sonderförderung den bevorstehenden schwierigen Neustart erleichtern können." „Mit Samstag öffnen die Pforten der Innsbrucker-Nachtclub Szene und die 3G-Regeln fallen. Das ist genau der richtige Zeitpunkt um als Stadt Innsbruck finanzielle ‚Starthilfe‘ zu geben, meint GR Andrea Dengg und weiter: „Die Clubszene musste nämlich schon lange genug unter schwierigen Verhältnissen ausharren. Nun ist es Zeit mit frischem Elan und Hilfe der Stadt neu durchzustarten und die partybegeisterte Bevölkerung abzuholen“, ist sich Dengg sicher.

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