Badl-Widmung setzt alles außer Kraft

- Vizebgm. Evelin Treichl und Stadtrat Dr. Daniel Wibmer wollen einen Sondergemeinderat zur Causa Badl.
- Foto: Spielbichler
- hochgeladen von Melanie Haberl
Eine ungültige Widmung könnte den Kaufbeschluss sowie die ausgeschriebene Volksbefragung in Wörgl aufheben.
WÖRGL (mel/vsp). Der Streit rund um den Ankauf der Liegenschaft Bad Eisenstein nimmt eine völlig neue Wendung. Wie die Wörgler Freiheitlichen vor wenigen Tagen bekannt gaben, sei nämlich die Widmung des Grundstücks ungültig. "Wir haben uns bei der Bezirkshauptmannschaft und beim Land erkundigt. Die Widmung ist nicht wie angenommen bis 2019 gültig, sondern bereits erloschen", erklärt GR Mario Wiechenthaler.
Dieser Umstand habe laut Freiheitlichen massive Auswirkungen auf den Wert des Badls, da die Hotelwidmung den Kaufpreis erhöht habe. "Wir werden bei der nächsten Gemeinderatssitzung einen Antrag auf sofortige Rückwidmung und Aufhebung des Kaufbeschlusses stellen und haben bei der Gemeindeaufsichtsbehörde um Überprüfung des Sachverhalts angesucht", so Wiechenthaler.
Folgenschwerer Fehler
Die Hotelwidmung wurde im Jahr 2010 vom Gemeinderat abgesegnet. Nach drei Jahren ohne Bauprojekt hätte die Stadt das Grundstück wieder auf "Freiland" und "Sonderfläche Sportanlage" rückwidmen müssen. Durch die Gesetzesnovelle 2011 und die Umstellung auf den elektronischen Flächenwidmungsplan im Jahr 2014 kam es jedoch zu der Meinung, dass die Hotelwidmung bis 2019 gültig sei.
Raumordnungsreferent VBgm. Andreas Taxacher (Team Wörgl) dazu: "Ich habe mich mehrmals bei der zuständigen Abteilung des Landes Tirol informiert und dort wurde mir erklärt, dass die Widmung bis 2019 Gültigkeit hat." Vor wenigen Tagen ist aber ein Schreiben des Landes im Stadtamt eingelangt, das besagt, dass die Widmung nicht mehr gültig sei und der Gemeinderat eine Rückwidmung vorzunehmen habe. "Wir haben uns wiederholt erkundigt und nichts falsch gemacht, der Fehler liegt hier eher beim Land", vermutet Bgm. Hedi Wechner (SPÖ).
Ein großes Problem stellt dabei auch eine Widmungsbestätigung dar, die die Stadt Wörgl im Jahr 2014 aushändigte. Als "gefährlichen Zettel" bezeichnet GR Daniel Wibmer das Schreiben, da es Schadensersatzansprüche auslösen kann. Wenn der Gemeinderat jetzt rückwidme, komme das einer "kalten Enteignung" gleich, wodurch Schadensersatz drohe. "Wir wollen wissen, wo der Fehler begangen wurde", sagen VBgm. Evelin Treichl und Finanzreferent Daniel Wibmer (beide ÖVP).
Lückenlose Aufklärung
Sowohl die FPÖ als auch der Vizebürgermeister und die Bürgermeisterin fordern die Rückwidmung und Aufhebung des Kaufbeschlusses für das Grundstück. "Mit den neuen Erkenntnissen fällt jegliche Geschäftsgrundlage weg und das Schätzgutachten ist obsolet", so Bgm. Hedi Wechner. "Der Kauf um diesen Preis ist so nicht mehr befürwortbar", bestätigt auch VBgm. Taxacher. An dem Kaufinteresse der ÖVP hat sich jedoch nichts geändert: "Das wäre nach wie vor die beste Lösung", sagen Treichl und Wibmer. Die ÖVP will nun einen Sondergemeinderat einberufen, der Aufklärung und Schadensminimierung bringen soll. Für lückenlose Aufklärung sind auch die Wörgler Grünen, die den Informationsfluss der Stadt Wörgl massiv kritisieren. "Ich habe dieses Schreiben noch nicht einmal gesehen. Es müssen jetzt alle Fakten auf den Tisch, um endlich Licht ins absolute Dunkel zu bringen", ärgert sich GR Richard Götz. Auch die bereits ausgeschriebene Volksbefragung steht nun auf wackeligen Beinen. Laut ÖVP fehle mit den neuesten Erkenntnissen die rechtliche Grundlage für deren Durchführung. "Die Befragung ist hinfällig und würde nur Kosten verursachen", so Wibmer, der die Kosten für eine Volksbefragung mit mindestens 10.000 Euro beziffert. Auch Bgm. Hedi Wechner will erst die Rückwidmung und den Aufhebungsbeschluss abwarten, "denn umsonst will ich die Wörgler Bürger nicht befragen."


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