Gemeindeaufsicht
Gemeinderatsauflösung wird im Jänner-GR diskutiert

Gemeindeaufsicht: Die Debatte über den Auflösungsantrag muss geführt werden. | Foto: BezirksBlätter Innsbruck
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Die Überraschung im letzten Gemeinderat war groß. Der Antrag der NEOS auf Auflösung des Gemeinderates wurden von Bgm. Georg Willi nicht zur Diskussion gestellt. Die Gemeindeaufsicht hält nun fest, dass die Debatte jedenfalls stattfinden hätte müssen, auch wenn das Quorum zur Abstimmung schon im Vorfeld als nicht ausreichend bekannt gegeben wurde. Bgm. Willi nimmt den Antrag auf die Tagesordnung der Jänner-Gemeinderatssitzung. Auch eine Sondersitzung wird gefordert.

INNSBRUCK. Im Gemeinderat im Dezember 2022 stand der Antrag "Auflösung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck" von GR Klingler-Newesely aus der Tagesordnung. Die Listen "Für Innsbruck" und ÖVP sowie Irene Heisz und Helmut Buchacher von der SPÖ und die zwei anwesenden Mitglieder der neuen Fraktion Lebenswertes Innsbruck haben sich in einem Brief im Vorfeld der Stimme enthalten, daher wurde vom Bürgermeister erst gar keine Debatte eröffnet.

„Das Verhindern der Debatte rüttelt nach unserer Sicht deutlich an den Grundfesten der Demokratie! Es muss doch prinzipiell jedem Gemeinderatsmitglied aufgrund der Debatte die Chance gegeben werden, ob es mit ja oder nein stimmt oder sich enthält,“ erklärte GR Dagmar Klingler-Newesely nach der Sitzung.

Die NEOS teilen die Ansicht des Bürgermeisters, dass eine Enthaltung vor der Debatte möglich ist und diese eine Debatte verhindern kann, nicht und haben die Rechtssicht der Gemeindeaufsicht eingeholt.

Gemeinderat im Dezember: keine Diskussion und keine Abstimmung über Auflösungsantrag | Foto: zeitungsfoto.at
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Aktuelles aus der Innsbrucker Stadtpolitik im Polit-Ticker der BezirksBlätter Innsbruck

NEOS im Recht

In einem Schreiben an Bgm. Willi hält GR Klingler-Newesely fest: "Diese Stellungnahme der Gemeindeaufsicht liegt vor. Sie bestätigt unsere Annahme, dass die Debatte jedenfalls stattfinden hätte müssen, auch wenn das Quorum zur Abstimmung schon im Vorfeld als nicht ausreichend bekannt gegeben wurde. Diese Klarstellung der Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes Tirol beruhigt uns NEOS dahingehend, dass unsere schöne Innsbrucker Geschäftsordnung demokratische Prozesse, wie es die Debatte über einen Antrag jedenfalls darstellt, schützt."
 

Diskussion nachholen

Gerade bei einer wesentlichen Frage, wie dem Thema Neuwahlen, sind in einer öffentlichen Sitzung nicht nur das Ergebnis der Antragsbehandlung, sondern vor allem die Argumente der Mandatarinnen und Mandatare, sowie auch die Begründungen der Stimmenthaltungen für die Bürgerinnen und Bürger von großem Interesse.

"Wir erwarten daher, dass Du die in rechtskreativer Weise verhinderte Debatte zu unserem Antrag auf Auflösung des Gemeinderats in der Sitzung am 25. 1. 2023 wieder auf die Tagesordnung setzt und dadurch dieses wesentliche demokratische Element nachholst", fordert Klingler-Newesely abschließend.

Antrag kommt auf die Tagesordnung

"Ich bin sehr froh darüber, weil die Stellungnahme das Recht auf eine Debatte über einen gestellten Antrag sicherstellt", erklärt Bgm. Georg Willi in seiner Stellungnahme gegenüber GR Klingler-Newesely: "Ich habe mich bei meinem Vorgehen aber auf die Meinung der Präsidiale gestützt. Ich werde daher selbstverständlich euren Antrag auf die TO des Jännergemeinderates nehmen und darüber eine Debatte stattfinden lassen."

GR Dagmar Klingler-Newesely brachte den Antrag im Gemeinderat und die Anfrage bei der Gemeindeaufsicht ein. | Foto: Klingler-Newesely
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GR Onay kritisiert VP und FI

Nach der mittlerweile rückgängig gemachten stadtrechtswidrigen Änderung der Magistratsgeschäftsordnung, erweist sich das jüngste gemeinsame Manöver von ÖVP, FI, Teilen der SPÖ und der Grünabspaltung LI auch als stadtrechtswidrig, hält die Alternative Liste (ALi) in einer Aussendung fest und fordert den Neuwahlantrag auf die Tagesordnung zu setzen.

„Politische Täuschungsmanöver haben im Innsbrucker Gemeinderat Hochkonjunktur. Was die Parteien in ihrer Machtverlustangst aufführen, ist zum Fremdschämen“ bringt es Mesut Onay (ALi) auf den Punkt und fügt hinzu, es könne doch nicht sein, dass die Politik nur noch mit stadtrechtswidrigen Selbstgefälligkeiten zur Machtsicherung auf sich aufmerksam mache.

GR Onay fordert den Bürgermeister auf, rasch den Stadtrechtsbruch rückgängig zu machen. „Die abgehobene Politik der Innsbrucker Stadtsenatsparteien fährt sich selber an die Wand. Mit unsolidarischer Politik macht man keine solidarische Gesellschaft.“ so Onay. Die Menschen würden sich in Zeiten der Teuerung und der Energiekostenkrise Entlastungsmaßnahmen und eine verbindende Politik erwarten, so der Gemeinderat der Alternativen Liste.

Gerechtes Innsbruck fordert Sondersitzung

GR Gerald Depaoli in einer Aussendung: „Jetzt ist es amtlich! Georg Willi hat nach der stadtrechtswidrigen Auflösung des Personalamtes, den ihm das Gerechte Innsbruck aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde an das Land Tirol nachweisen konnte, auch die Debatte im Gemeinderat über den Neuwahlantrag der NEOS stadtrechtswidrig verhindert. Das neue politische Jahr2023 beginnt, wie das alte politische Jahr 2022 aufgehört hat, nämlich mit einem von der Aufsichtsbehörde des Landes Tirol bestätigten Stadtrechtsbruch von Bürgermeister Georg Willi! Billige Ausreden, er habe sich bei seinem Vorgehen auf die Meinung der Präsidiale gestützt, und deshalb die Debatte stadtrechtswidrig verhindert, sind charakterlos. Charakterlos deshalb, da sich Georg Willi bei seinen eigenen Mitarbeitern offensichtlich abputzen will, nur um nicht einen neuerlichen Stadtrechtsbruch eingestehen zu müssen!“, kritisiert Depaoli.

Sondersitzung

„Der Gemeinderat kann nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol innerhalb weniger Tage bestätigen muss, dass Georg Willi nicht nur das Personalamt stadtrechtswidrig aufgelöst hat, sondern er auch eine Debatte im Gemeinderat über einen Neuwahlantrag stadtrechtswidrig verhinderte.

Das Gerechte Innsbruck fordert daher nach dem neuerlichen bestätigten Stadtrechtsbruch von Georg Willi eine Sondersitzung des Innsbrucker Gemeinderates, bei welcher der Gemeinderat darüber berät, wie man zukünftig gemeinsam mit den Stadtrechtsbrüchen des Innsbrucker Bürgermeisters umgehen soll bzw. wieder Innsbrucker Gemeinderat selbige bestmöglich verhindern kann.

Ebenso könnte im Rahmen diese Sondersitzung selbstverständlich auch über den Neuwahlantrag der NEOS debattiert werden, immerhin geht es bei dem Neuwahlantrag um die Auflösung des Innsbrucker Gemeinderates,“sagt Gemeinderat Gerald Depaoli.

Rüffel für Bürgermeister

„Wie nun von der Gemeindeaufsicht des Landes bestätigt wurde, hätte der grüne Bürgermeister Georg Willi die Debatte bezüglich einer Auflösung des Innsbrucker Gemeinderats im Dezember 2022 nicht verhindern dürfen“, teilt der FPÖ-Vizebürgermeister Markus Lassenberger in einer Aussendung mit. „Die von den Fraktionen FI, ÖVP, Teilen der SPÖ und dem Lebenswerten Innsbruck vorgelegten Enthaltungen seien nämlich nicht relevant für eine allfällige Debatte über den Tagesordnungspunkt, sondern erst, wenn es darum geht festzustellen, ob ein ausreichendes Abstimmungsquorum vorliegt“, erörtert FPÖ-Klubobfrau Andrea Dengg. Für die Fraktion FPÖ-Rudi Federspiel sei deshalb wieder einmal bewiesen, dass Willis Vorsitzführung massive Mängel aufweist, und scheinbar der grüne Bürgermeister das Stadtrecht und die Geschäftsordnung nicht kenne. Klar ist für die beiden FPÖ-Politiker jedenfalls, dass nun einer ordentlichen Debatte über eine etwaige Auflösung des Gemeinderats, und somit einer Neuwahl in Innsbruck, nichts mehr im Wege steht.

„Dieses Thema brennt den Innsbruckerinnen und Innsbrucker nämlich unter den Nägeln und muss zur Sprache gebracht werden“ sind sich Dengg und Lassenberger einig, denn „Innsbruck braucht jetzt einen neuen verlässlichen Bürgermeister.“

Die Stellungnahme der Gemeindeaufsicht

Zu Ihrer Anfrage wird von Seiten der Abt. Gemeinden ausgeführt wie folgt:

Behandlung von auf der Tagesordnung aufscheinenden Verhandlungsgegenständen:

Nach § 20a Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht 1975 bestimmt der Bürgermeister in der Tagesordnung für jede Sitzung des Gemeinderates die Verhandlungsgegenstände. Er hat einen Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies wenigstens vierzehn Mitglieder des Gemeinderates spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich bei ihm beantragen.

Zudem hat gemäß § 13 Abs. 4 Innsbrucker Stadtrecht 1975 sowie § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (in der Folge kurz: Geschäftsordnung des Gemeinderates) jedes Gemeinderatsmitglied in den Sitzungen des Gemeinderates das Recht, schriftliche Anträge einzubringen.

Nach § 20 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates sind solche Anträge, die den Bestimmungen der Abs. 1 bis 3 entsprechen, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates in Verhandlung zu bringen.

Im Allgemeinen ist ein auf der Tagesordnung befindlicher Verhandlungsgegenstand grundsätzlich vom Gemeinderat in Behandlung zu nehmen und - bei Vorliegen der Beschlussfähigkeit - auch ein diesbezüglicher Beschluss zu fassen.

§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates normiert hierzu, dass der Vorsitzende, wenn der Berichterstatter seinen Vortrag beendet bzw. einen Antrag gestellt hat, die Debatte hierüber eröffnet und den Gemeinderatsmitgliedern, die sich zum betreffenden Verhandlungsgegenstand zu äußern wünschen, in der Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort erteilt.

Nach § 22 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht 1975 sowie § 38 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates ist der Gemeinderat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Für die Beschlussfähigkeit betreffend die Selbstauflösung des Gemeinderates bedarf es gemäß § 10 Abs. 2 lit. a Innsbrucker Stadtrecht 1975 der Anwesenheit von mindestens drei Vierteln seiner Mitglieder.

Nach § 38 Abs.1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates obliegt die jeweilige Feststellung der Anwesenheit der für die Beschlussfähigkeit erforderlichen Zahl von Gemeinderatsmitgliedern dem Vorsitzenden.

Nach § 22 Abs. 2 Innsbrucker Stadtrecht 1975 ist zu einem gültigen Beschluss des Gemeinderates, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Mitglieder, die sich der Stimmabgabe zu einem Antrag enthalten wollen, haben dies vor Beginn der Abstimmung dem Vorsitzenden anzuzeigen. Bei der Abstimmung zählen sie als nicht anwesend. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Gleiches normiert § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates.

Eine Anzeige der Stimmenthaltung ist somit erst im Rahmen des Abstimmungsverfahrens vorgesehen. Damit ist erst zu diesem Zeitpunkt und nicht schon zu Beginn der Behandlung des Verhandlungsgegenstandes zu prüfen, ob das erforderliche Anwesenheitsquorum unter Berücksichtigung allfälliger Stimmenthaltungen gegeben ist.

Etwaige Absetzung eines Verhandlungsgegenstandes von der Tagesordnung:

Nach § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates kann der Vorsitzende in der Sitzung des Gemeinderates eine Umreihung der Verhandlungsgegenstände vornehmen oder einen Verhandlungsgegenstand unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 4 und 5 von der Tagesordnung absetzen. Wurde ein Verhandlungsgegenstand auf Verlangen von wenigstens vierzehn Mitgliedern des Gemeinderates auf die Tagesordnung gesetzt, so kann dieser Verhandlungsgegenstand nur mit Zustimmung aller anwesenden Antragsteller von der Tagesordnung abgesetzt werden. Über Beschluss des Gemeinderates kann ein solcher Verhandlungsgegenstand zurückgestellt werden (§ 20a Abs. 2 Innsbrucker Stadtrecht 1975 sowie § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates).

Nach § 20a Abs. 3 Innsbrucker Stadtrecht 1975 und § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Gemeinderates kann ein Mitglied des Gemeinderates Widerspruch erheben, wenn der Bürgermeister einen Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung absetzt. Über einen Widerspruch entscheidet der Gemeinderat.

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