Prozess in Innsbruck
Heino und AfD mit Vergleich mit vierstelligen Eurobetrag
- Heino: Klage am Landesgericht Innsbruck gegen AfD endete mit einem Vergleich.
- Foto: Margot Jeitler
- hochgeladen von Margot Jeitler
Ein Rechtsstreit zwischen dem deutschen Sänger Heino und der AfD Uckermark ist am Landesgericht Innsbruck mit einem Vergleich beendet worden. Hintergrund war eine Wahlwerbung, die den Eindruck erweckte, Heino unterstütze einen AfD-Kandidaten. Die Partei muss nach Angaben von Heinos Manager einen vierstelligen Betrag bezahlen.
INNSBRUCK. Der deutsche Sänger Heino (87), der in Kitzbühel lebt, hat sich im Streit um eine Wahlwerbung mit der AfD Uckermark außergerichtlich geeinigt. Der Vergleich wurde vor dem Landesgericht Innsbruck geschlossen. Nach Angaben seines Managers Helmut Werner muss die AfD einen namhaften vierstelligen Betrag bezahlen. Zudem habe sich der brandenburgische AfD-Politiker Felix Teichner entschuldigt, wird in einer Aussendung der dpa berichtet. Auslöser des Rechtsstreits war eine Veröffentlichung in sozialen Medien vor der Landratswahl im deutschen Landkreis Uckermark im April 2026. Teichner hatte dort mit dem Satz „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ geworben. Heino hatte dieser Darstellung widersprochen. Sein Manager erklärte damals gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass der Sänger Teichner nicht gewählt hätte.
- Heino und die AfD als Thema am Landesgericht.
- Foto: OLG Breit
- hochgeladen von Marlene Huber
Ursprünglich 30.000 Euro gefordert
Heino hatte beim Landesgericht Innsbruck ursprünglich eine Klage auf 30.000 Euro wegen immateriellen Schadens eingebracht. Nach Ansicht seines Managements konnte die Wahlwerbung den Eindruck erwecken, der Sänger stehe politisch hinter der AfD.
Werner kritisierte, dass Heino dadurch einer politischen Richtung zugeordnet werden könnte, der er sich nicht zugehörig fühle. Mit dem nun geschlossenen Vergleich ist die Auseinandersetzung nach Angaben des Managers beendet. „Damit ist die Sache für uns erledigt“, erklärte Werner gegenüber der dpa.
Felix Teichner wollte den Inhalt der Einigung auf Anfrage der dpa nicht kommentieren. Auch der brandenburgische AfD-Landesvorsitzende René Springer gab keine Stellungnahme ab. Werner wertet den Vergleich als Signal gegen die Verwendung prominenter Persönlichkeiten in der Wahlwerbung ohne deren Zustimmung. Die Einigung sollte nach seiner Ansicht auch anderen politischen Parteien als Warnung dienen.
- Manager Helmut Werner und Heino (Archivbild)
- Foto: Patricia Hillinger
- hochgeladen von Patricia Hillinger
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