Landesregierung beschließt Sonderrichtlinie für Musik
Neben speziellen Förderrichtlinien für Museen, Bildende Kunst und Architektur sowie Volkskultur, gibt es jetzt auch spezielle Richtlinien zur Förderung von Musik. Diese Sonderrichtlinien dienen als Ergänzung zu allgemeinen Förderrichtlinien
In den allgemeinen Förderrichtlinien ist genau geregelt, welche Vergabekriterien und -modalitäten für die Fördermittel gelten. Diese werden durch spezielle Förderrichtlinien ergänzt. Die spezielle Förderrichtlinie für Musik tritt ab sofort in Kraft und gilt für die nächsten 5 Jahre.
Förderung der musikalischen Vielfalt
„Tirol hat eine lebendige und bunte Musiklandschaft. Mit der eigenen Richtlinie tragen wir den Besonderheiten dieser Sparte Rechnung und schaffen die Grundlage für eine transparente Förderpraxis“, begründet LRin Palfrader diese speziellen Förderrichtlinien.
Mit dieser Sonderrichtlinie soll die Vielfalt und Eigenständigkeit der unterschiedlichen musikalischen Ausdrucksformen sowie ein möglichst flächendeckendes musikalisches Angebot unterstützt werden. Der musikalische Nachwuchs soll auch mit Weiterbildungs- und Ausbildungsangeboten speziell gefördert werden.
Von Vereinsarbeit bis Uraufführungen
Neben Konzertveranstaltungen, Festivals und sonstigen Musikveranstaltungen nicht kommerzieller Art wird soll die musikkulturelle Tätigkeit von Vereinen und Verbänden gefördert werden. Die Fördermittel betreffen entweder konkrete Projekte aber auch Jahresförderung.
Weitere geplante Förderrichtlinien
In den nächsten zwei Jahren soll es für alle Sparten der Kunst und Kultur eigene Förderrichtlinien geben. Mit Ende des Jahres wird es die Sonderrichtlinien für die Darstellende Kunst sowie für Kulturinitiativen.
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