Offener Brief
LHStv. Geisler gegen Vizebgm. Willi und StR Bex

- Diskussion zur Wohnpolitik in Innsbruck, offener Breif an Vizebgm. Willi und StR Bex von LHStv. Geisler
- Foto: MeinBezirk
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Die Diskussion rund um den Wohnungsnotstand in Innsbruck ist um einen Akzent erweitert. In einem offenen Brief an Bürgermeisterstellvertreter Georg Willi und Stadträtin Janine Bex weist er Vorwürfe zurück und betont die Verantwortlichkeit der Stadt in einigen Entscheidungsbereichen.
INNSBRUCK. Rund um den vom Gemeinderat beschlossenen Wohnungsnotstand in Innsbruck und die Begutachtung durch das Land Tirol hat sich ein politischer Schlagabtausch entwickelt. Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler stellt in einem offenen Brief an Bürgermeisterstellvertreter Georg Willi und Stadträtin Janin Bex einiges aus der Sicht des Landes klar.
"Durch Verschärfungen im Tiroler Raumordnungsgesetz, in der Tiroler Bauordnung und im Tiroler Grundverkehrsgesetz werden seitens der Tiroler Landesregierung sämtliche, im Bereich der landesgesetzlichen Möglichkeiten liegende Anstrengungen getroffen, um der Tiroler Bevölkerung leistbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, den Leerstand zu bekämpfen und illegale Freizeitwohnsitznutzungen hintan zuhalten. Ausfluss dieser ständigen Anstrengungen ist ein strenges Regelwerk, das österreichweit seinesgleichen sucht", erklärt LHStv. Geisler einleitend.

- LHStv Geisler: "Aus diesem Grund möchte ich hiermit Ihre Anschuldigungen gegenüber dem Land Tirol zurückweisen, welche meines Erachtens nach offenbar in Unkenntnis der geltenden Rechtslage, ansonsten unehrlich gegenüber der Tiroler Bevölkerung, in populistischer Art und Weise erfolgten."
- Foto: Land Tirol/Die Fotografen
- hochgeladen von Georg Larcher
Verwunderung
Umso mehr bin ich verwundert, dass diese unsere Anstrengungen von Ihnen scheinbar völlig ignoriert wurden, da Sie die zur Verfügung stehenden raumordnungsrechtlichen Instrumente bisher nicht zur Anwendung bringen. Die politischen Vertreter in Innsbruck haben es in der Hand, leistbaren Wohnraum für Innsbruck zu schaffen, wie dies in vielen anderen Gemeinden des Landes bereits seit längerer Zeit erfolgreich praktiziert wird. Die dafür erforderlichen Instrumente stehen jedenfalls schon seit Jahren zur Verfügung.
Aus diesem Grund möchte ich hiermit Ihre Anschuldigungen gegenüber dem Land Tirol zurückweisen, welche meines Erachtens nach offenbar in Unkenntnis der geltenden Rechtslage, ansonsten unehrlich gegenüber der Tiroler Bevölkerung, in populistischer Art und Weise erfolgten:
Airbnb
Zu der von Ihnen angesprochenen Thematik "Airbnb" ist auszuführen, dass bereits seit 1.9.2021 jede neue gewerbliche Beherbergung in Wohngebäuden einer baurechtlichen Bewilligung bedarf, egal ob es sich um einen Neubau oder eine Verwendungszweckänderung bestehender Wohnungen handelt. Diese Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Kriterien des Freizeitwohnsitzverbots für gewerbliche Beherbergung erfüllt sind (insbesondere müssen Gemeinschaftsräume in ausreichender Größe vorhanden sein), eine gültige Widmungskategorie vorliegt (im Wohngebiet ist seit 1.9.2021 jegliche Form der gewerblichen Beherbergung unzulässig) und die brandschutztechnischen Erfordernisse erfüllt sind. Diese Rechtslage ist wesentlich strenger als die von Ihnen angesprochene "neue" Rechtslage in der Stadt Wien und gibt den Gemeinden ausreichende Mittel in die Hand, um unerwünschte Kurzzeitmieten zu verhindern.
Prüfung Wohnungsnotstand
Zur Feststellung des Wohnungsnotstandes in Innsbruck ist festzuhalten, dass die Prüfung aufgrund der von der Stadt Innsbruck bekanntgegebenen Daten erfolgt ist, die Berechnung ist dabei selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Völlig verfehlt ist die Ansicht der StadtvertreterInnen, dass im Falle einer Erlassung der beantragten Verordnung durch die Landesregierung bereits ein gesetzliches Vorkaufsrecht bestünde. Die Verordnung bildet lediglich die Voraussetzung für die Erlassung einer weiteren Verordnung durch den Gemeinderat, mit der die konkret betroffenen Gebiete in der Stadt Innsbruck ausgewiesen werden würden. Erst mit Inkrafttreten dieser Verordnung könnten die weiteren Schritte erfolgen, wobei der Eintritt in Kaufverträge aufgrund des gesetzlichen Vorkaufsrechts zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen zu erfolgen hätte. Im Hinblick auf das aktuelle Preisniveau für Wohnungen in Innsbruck ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass es sich dabei um Preise handelt, die den Kriterien der Wohnbauförderung und somit den Anforderungen für leistbares Wohnen entsprechen.
Vertragsraumordnung
Zur Forderung, rasch die vom Nationalrat beschlossene Klarstellung zur Vertragsraumordnung ins Landesrecht zu übernehmen, ist festzuhalten, dass die in der aktuellen Änderung der Bundesverfassung ausdrücklich geregelte Zulässigkeit der Verknüpfung von hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen in Tirol bereits seit 1.10.2016 geltendes Recht darstellt. Zur Erreichung des Zieles des leistbaren Wohnens dürfen Flüchen nämlich nur dann als Entwicklungsbereich im örtlichen Raumordnungskonzept bzw. als Bauland im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden, wenn sichergestellt ist, dass die betroffenen Ziele der örtlichen Raumordnung dabei eingehalten werden können. Wenn dies sonst nicht möglich ist, dürfen die entsprechenden Änderungen vom Gemeinderat nur beschlossen werden, wenn vor der Beschlussfassung entsprechende Raumordnungsverträge abgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist auch eine aktuelle Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck zu beachten, wonach im Falle der Ausweisung einer Fläche als Bauland sogar die gesamte betroffene Fläche mit einem sozialverträglichen Preis gedeckelt werden darf. Es ist daher bereits jetzt zulässig, nicht nur 50 Prozent, sondern sogar bis zu 100 Prozent der betroffenen Fläche hinsichtlich des Preises zu deckeln.
Vorbehaltsflächen
Zur Forderung, Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen, ist festzuhalten, dass es sich dabei um eine vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck wahrzunehmende Aufgabe handelt. Die gesetzlichen Instrumente dafür bestehen dem Grunde nach bereits seit 30 Jahren und hätten auch in Innsbruck schon lange angewendet werden können, zumal die Stadtplanung auch schon vor Jahren die dafür geeigneten Flächen erhoben hat.


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