Leistbares Wohnen
"Nicht nur reden, sondern endlich auch handeln"

"Nicht nur reden, sondern handeln." Gemeinsam erarbeitete, zweite Vergaberichtlinie soll in den Gemeinderat kommen. | Foto: BezirksBlätter
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"Leistbares Wohnen in Innsbruck ist eine Bringschuld der Stadt und keine Holschuld der Bürgerinnen und Bürger." Bei der Präsentation der "Vormerk- und Vergaberichtlinien für leistbares Wohnen für den Innsbruck Mittelstand" waren sich die Beteiligten einig: "Wir müssen die Attraktivität von Innsbruck steigern, der weitere Verlust von Leistungsträgern in die Umlandgemeinden muss verhindert werden."

INNSBRUCK. "Seit zwei Jahren warten wir auf die Einberufung einer Sitzung der Arbeitsgruppe Leistbares Wohnen", erklärt GR Lucas Krackl (Für Innsbruck). Unter der Devise "Nicht nur reden, sondern handeln", haben die Liste Für Innsbruck, FPÖ und ÖVP die Zeit genutzt, um konkrete Vormerk- und Vergaberichtlinien für leistbares Wohnen für den Mittelstand zu erarbeiten. GR Andrea Dengg (FPÖ), Andreas Wanker (ÖVP) und Lucas Krackl (Für Innsbruck) haben nun das Arbeitsergebnis der Öffentlichkeit präsentiert. Die gemeinschaftlich erarbeiteten Richtlinien werden anschließend im Gemeinderat eingebracht.

Präsentation der gemeinsam errichteten Richtlinien durch GR Andreas Wanker (re.), GR Andrea Dengg und GR Lucas Krackl | Foto: BezirksBlätter
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Wohnbauoffensive

Einig sind sich die politischen Vertreter auch bei der dringend nötigen Fortsetzung der Wohnbauoffensive. "Die Vergaberichtlinien sind eine Säule der Lösung, die andere ist die Zurverfügungstellung des nötigen Wohnraums." Die Politiker erinnern Bürgermeister Georg Willi an die Tatsache, dass die jetzige Wohnbauoffensive schön länger - vor seiner Amtszeit - auf Schiene gerbacht wurde. "Es ist dringend an der Zeit, dass sich die Stadt neue gedanken über Wohnbauprojekt macht, bei der sie auch die Vergabemöglichkeit hat." Ideen dazu haben die gemeinnützigen Wohnbauträger und die IGG, es fehlen aber die nötigen ersten Schritte, um die Projekte in die richtige Bahn zu bringen.

Arbeitsgrundlage

Nach intensiven Beratungen haben die Fraktionen FPÖ, Für Innsbruck und ÖVP einen mehrheitsfähigen Vorschlag für Vormerk- und Vergaberichtlinien von Wohnungen mit städtischem Zuweisungsrecht an Innsbrucks Mittelstand erarbeitet. Dieses Papier wird nun dem Gemeinderat in der Sitzung am 14. Juli 2022 als Arbeitsgrundlage vorgelegt und soll  nach Adaptierungen einer Beschlussfassung zugeführt werden. Das Ziel ist klar: Menschen,  die aufgrund ihrer Beschäftigung die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung leicht  überschreiten und daher von der Vergabe von geförderten Wohnungen ausgeschlossen  werden, sollen sich künftig für förderungsnahe Wohnungen vormerken lassen können.

Lucas Krackl (Für Innsbruck), Andrea Dengg (FPÖ), Andreas Wanker (ÖVP) | Foto: FI
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Statements

„Wir wissen, dass es viele Familien gibt, in denen beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen und Kinder gleichzeitig aufgezogen werden. Genau jene Familien werden für  ihren Fleiß nicht gewürdigt, weil sie vielleicht ein paar Euro zu viel für die Vergabe einer  geförderten Wohnung verdienen. Mit unserem Modell erhalten genau diese Familien aus dem Mittelstand ein Angebot, um in Innsbruck bleiben zu können“, so GR Lucas Krackl.

„Es ist dringend erforderlich, alle geeigneten Maßnahmen gegen die Abwanderung des Mittelstandes aus Innsbruck zu ergreifen. Eine Stadt braucht nämlich alle Teile ihrer Gesellschaft und nicht nur jene mit sehr niedrigem oder sehr hohem Einkommen. Mit der vorgelegten Vergabeliste für den Mittelstand wird dieses gemeinsame Anliegen gut abgebildet und wir sehen einer konstruktiven Diskussion positiv entgegen“, so GR Andrea Dengg.

„Innsbrucks Mittelstand besteht aus jenen Menschen, die durch ihre Arbeit wesentlich zum Arbeits- und Wirtschaftsstandort, sowie zum sozialen Ausgleich in unserer Stadt beitragen. Wir brauchen unsere Leistungsträgerinnen und -träger auch in Zukunft in der Landeshauptstadt. Unser Vorschlag zielt daher vor allem darauf ab, dass Familien künftig wieder leichter eine zukunftsfitte und vor allem leistbare Wohnung finden können“, so GR Andreas Wanker.

Historie

Im vierten Quartal 2021 standen die Verhandlungen und Beschlussfassungen zum Doppelbudget 2022/2023 im Fokus der politischen Arbeit. Nach intensiven Vorbereitungen und einem inhaltlichen Austausch über Fraktionsgrenzen hinweg konnte die große Aufgabe des Gemeinderates und Stadtmagistrats politisch gemeinsam bewältigt und die Beschlüsse für ein solides Budget für die Jahre 2022 und 2023 im Gemeinderat nahezu einstimmig herbeigeführt werden. Nachdem bisher keine Maßnahmen des ressortführenden  Bürgermeisters zu erkennen waren, fanden sich die Fraktionen FPÖ, Für Innsbruck und ÖVP im zweiten Quartal dieses Jahres zu Arbeitssitzungen zusammen, um intensiv mögliche  Ansatzpunkte zur Gegensteuerung zu beraten. Das - von allen Parteien erkannte - Ziel, den  Mittelstand und viele Leistungsträgerinnen und -träger unserer Gesellschaft durch neue Angebote in  unserer Stadt zu halten, steht im Kern unserer Überlegungen. werden. Das fördert das soziale Gleichgewicht, ermöglicht die gesellschaftliche Durchmischung, sichert  einen dynamischen Standort für Arbeit und Wirtschaft, hält die Kaufkraft und Nachfrage in  der Region und bringt der Stadt darüber hinaus auch hohe wichtige Einnahmen aufgrund der  Abgabenertragsanteile pro Kopf.

Zweite Vergabeliste

Eine Maßnahme zur Erreichung des zuvor formulierten Zieles ist die Schaffung einer zweiten Vergabeliste für Bürgerinnen und Bürger des Mittelstandes. In sehr konstruktiven und engagierten Diskussionen erarbeiteten FPÖ, Für Innsbruck und ÖVP das nun vorliegende Arbeitspapier. Die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates werden eingeladen, sich in deren politischen Klubs damit auseinanderzusetzen. Auch wenn die Verfasser der Ansicht  sind, dass das vorliegende Papier bereits beschlussfähig wäre, sollten die Inhalte - den guten Erfahrungen aus dem eingangs erwähnten Budgeterstellungsprozesses des Doppelbudgets 2022/2023 folgend - gemeinschaftlich zwischen den Gemeinderatsfraktionen diskutiert und mit den Expertinnen und Experten aus den Ämtern feinjustiert werden. Denn Wohnen ist nicht das Thema einer einzelnen Partei, sondern betrifft uns alle. Wer steht im Fokus dieses  Vorschlags? Niemand soll auf der zurückgelassen werden und so liegt unser Fokus bei der Vergabe von Wohnungen mit städtischem Zuweisungsrecht deutlich auf Innsbrucks Mittelstand. Wir freuen uns auf eine ausgiebige Diskussion und bringen uns mit diesem mehrheitsfähigen Vorschlag offen in die Debatte am 12. Juli 2022 ein: an diesem Tag hat Bürgermeister Willi nach fast zwei Jahren Wartezeit nun eine Sitzung der Arbeitsgruppe einberufen.

Arbeitspaket

Der Zugang zu geförderten Wohnungen in der städtischen Vergabe richtet sich nach den Einkommensgrenzen im Wohnbauförderungsgesetz. Familien, die aufgrund von Berufstätigkeit auch nur knapp über die Einkommensgrenzen kommen, sind derzeit von der Vergabe auszuschließen. Sie verdienen „zu viel“ für eine geförderte Wohnung aber oft auch „zu wenig“ für eine Wohnung am privaten Markt. Hier wollen wir mit unserem Vorschlag ansetzen. Mit der zweiten Vergabeliste für Innsbrucks Mittelstand wird auch jenen Bürgerinnen und Bürgern eine Vormerkung ermöglicht, die knapp unter den Einkommensgrenzen bzw. 20 % über den Einkommensgrenzen liegen. Die Schaffung einer Bandbreite beim Einkommen löst eine Problematik, die vor allem die früheren Wohnungsreferenten der Landeshauptstadt, GR Andreas Wanker und GR Christoph Kaufmann im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgemacht haben. Wer am „oberen“ Ende der Gehaltsgrenzen liegt, wird oftmals immer wieder von neuen Wohnungswerber:innen auf der Liste „überholt“ und bleibt damit auf der Strecke. Ziel ist es, jeweils 50% der zu vergebenden Wohnungen an Wohnungswerberinnen und -werber der bisherigen Vergabeliste zuzuteilen, die andere Hälfte an Wohnungswerber:innen der neuen Vergabeliste für den Mittelstand. Das fördert einerseits die gesellschaftliche und soziale Durchmischung in Wohnanlagen und unterstützt andererseits den Verbleib der Leistungsträgerinnen und -träger unserer Gesellschaft in Innsbruck. Neben den Bedingungen für die Vergaben gibt es auch neue Vorschläge im Umgang mit mehrfach abgelehnten Wohnungen und das Vorgehen bei Wohnungstausch.

Die Richtlinie

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