70 Jahre Menschenrechte
Tirol hat eine Servicestelle für Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
TIROL. Seit nunmehr 70 Jahren gibt es die UN-Menschenrechtskonvention. Auch das Land Tirol hat rechtliche Grundlagen zur Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung geschaffen. Seit 1. August 2018 gibt es in Tirol die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung.
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung seit August 2018
Am 1. August 2018 rief das Land Tirol die die Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung ins Leben. Diese ist unabhängig und weisungsfrei.
Mit dieser Institution setzte das Land Tirol die verpflichtende Vorgabe der EU um: Diese schreibt Gleichbehandlungsstellen für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend vor. Gleichzeitig schreibt die Europäische Kommission eine Empfehlung zur inhaltlichen Ausrichtung vor. „Das Land Tirol hat sehr rasch den wesentlichen Empfehlungen entsprochen“, so Landeshauptmann Günther Platter. Die Vorgaben betreffen die Unabhängigkeit, entsprechende Befugnisse und Ressourcen.
Unabhängigkeit der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Mit der Unabhängigkeit der Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung werden Interessenskonflikte vermieden“, so die Leiterin der Servicestelle Isolde Kafka. Die Aufgaben der Servicestelle Gleichbehandlung und Diskriminierung reichen von Information, Anfragen zum Thema über Rechtsberatung bis hin zur Unterstützung bei Gerichtsverfahren. Zusätzlich arbeitet die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle EU-weit und international mit anderen Gleichstellungsstellen zusammen. Die Servicestelle ist auch Mitglied im Klagsverband. Das Angebot ist vertraulich und kostenlos.
Am 3. Dezember 2018 wurden Isolde Kafka und Martina Schweiger als Gleichbehandlungsbeauftragte wiederbestellt. Zweiter Stellvertreter seit 2005 ist Herwig Bucher.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde im Dezember 1948 verabschiedet. Die UN-Menchensrechtscharta besteht aus 30 Artikeln und zielen auf die Gleichberechtigung aller Menschen ab – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen oder Geburt. "Dem Land Tirol ist die Einhaltung, der Schutz und die Überprüfung der Menschenrechte ein wichtiges Anliegen“, so LH Günther Platter.
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