Vorstoß bei Pensionssplitting

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„Der erste Schritt müsste sein, besser über das Pensionssplitting zu informieren, da es in Tirol kaum in Anspruch genommen wird. In vielen Gesprächen habe ich festgestellt, dass es nach wie vor große Wissenslücken über die Leistungen unseres Pensionssystems gibt.“, fordert Palfrader mehr Aufklärung.

So funktioniert Pensionsspliting

Unter Pensionssplitting ist die Übertragung von Teilgutschriften bei Kindererziehung zu verstehen. Der Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, kann für die ersten sieben Jahre nach Geburt des Kindes bis zu 50 % seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteiles, der sich der Kindererziehung widmet und somit Kindererziehungszeiten erwirbt, übertragen lassen. Für maximal 14 Kalenderjahre sind Übertragungen möglich.

Ungleichheit zwischen Mann und Frau

Durch das automatische Pensionssplitting für die Kindererziehungszeiten zwischen Mann und Frau soll unteranderem der Frauen-Altersarmut entgegenzuwirken. Aufgrund der vielen Jahre der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit, Karenzzeiten und Teilzeitarbeiten müssen viele Frauen mit einer geringeren Pensionsauszahlung rechen, was zur Folge hat, dass mehr Frauen von der Altersarmut betroffen sind.

„Gerade in den Bereichen Einkommen und Pensionen sind wir von einer Gleichstellung noch meilenweit entfernt und es gilt, hier konsequent für Verbesserungen einzutreten! So ist es dringend notwendig, die schon lange geforderte Verbesserung bei der Anrechnung der Kindererziehungszeiten für alle Berufsgruppen zu beschließen. Wir fordern für die Pension die Anrechnung von vier vollen Jahren pro Kind, egal in welchem Abstand diese zur Welt kommen. Weiters sollten die Karenzzeiten als Vordienstzeiten sowie bei Gehaltserhöhungen in allen Kollektivverträgen angerechnet werden. Die Leistungen für Familienarbeit, müssen auch entsprechende Anerkennung finden!“, spricht Palfrader das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern an.

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