Gemeinderat-Ersatzbank
Wer ist aller im Gemeinderat angelobt und wo darf man kandidieren?

Christine Oppitz-Plörer, LH Günther Platter, Georg Willi und Franz X. Gruber bei der Angelobung im Gemeinderat im Jahr 2018. | Foto: Stadt Innsbruck
  • Christine Oppitz-Plörer, LH Günther Platter, Georg Willi und Franz X. Gruber bei der Angelobung im Gemeinderat im Jahr 2018.
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Der Innsbrucker Gemeinderat besteht aus 40 Frauen und Männern. Nicht immer kann jede Gemeinderätin oder jeder Gemeinderat bei den Sitzungen anwesend sein. Daher gibt es Ersatzgemeinderäte. Wissen Sie, wer aller im Innsbrucker Gemeinderat angelobt ist? Und wer darf wo kandidieren?

INNSBRUCK. Im Mai 2018 wurde Georg Willi als Bürgermeister angelobt. Mit ihm auch die weiteren Frauen und Männer, die auf den Sitzen des Gemeinderats Platz nehmen. "Wir alle sind Stadt“, erklärte Willi bei der Angelobung.


"Ich geloben, in Treue die Landes- und die Bundesverfassung sowie die sonstigen Gesetze des Landes Tirol und des Bundes zu befolgen, das Wohl der Stadt nach bestem Wissen und Können zu fördern sowie unparteiisch und uneigennützig ihres Amtes zu walten."


So lautet das Amtsgelöbnis im § 12 des Innsbrucker Stadtrechtes. Einen Satz, der seit Mai 2018 des Öfteren beim Gemeinderat gesprochen wurde.

Ausgangslage

Bei der Gemeinderatswahl 2018 wurde Georg Willi in einer Direktwahl als Bürgermeister gewählt. Seine Gegenkandidatin war die damalige Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer. Bei der Stichwahl lag die Wahlbeteiligung bei 43,74 Prozent, Willi erhielt 52,9 Prozent der Stimmen. Bei der Gemeinderatswahl lag die Wahlbeteiligung bei 50,38 Prozent. Stimmenanteil: ÖVP 12,17%, FI 16,15%, GRÜNE 24,16%, SPÖ 10,32%, FPÖ 18,56%, PIRAT 0,39%, TSB 2,72%, GERECHT 3,10%, ALI 2,38%, BI 2,08%, FRITZ 3,23% und NEOS 4,73%. Im Gemeinderat bedeutet dies Grüne 10 Sitze, FPÖ 7. FI 7. ÖVP 5, SPÖ 4, NEOS 2, Liste Fritz 1, Gerechtes Innsbruck 1, Tiroler Seniorenbund 1 (gekoppelt mit ÖVP) und ALI 1.  

Die Ersatzbank
Vierzig gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten stehen aktuell 51 Ersatzgemeinderätinnen und Gemeinderäte gegenüber. Darunter auch Landesrätin Gabi Fischer oder die Landtagsabgeordneten Evelyn Achhorner, Markus Abwerzger und Gebi Mair.

Bei den Grünen wurden folgende zwölf Personen angelobt: 14.06.2018 (Gemeinderatssitzung): Thomas Schultze, 17.09.2018: Sarah Schett, 14.12.2018: Manfred Roner, 14.12.2018: Raphael Lepuschitz, 28.02.2019: Bénédicte Walczak, 28.02.2019: Thomas Carli, 28.02.2019: Angelika Hörmann, 22.11.2019: Andreas Pichler, 22.04.2021: Gabrielle Fischer, 19.05.2022: Lea Hetfleisch, 14.07.2022: Gebi Mair und 14.07.2022: Manfred Kienpointner.

Bei der FPÖ Innsbruck - Liste Rudi Federspiel wurden neun Personen angelobt. 12.07.2018: Markus Abwerzger, 12.07.2018: Stefan Leiner, 12.07.2018: Maria-Magdalena Trinkl, 17.09.2018: Beatrix Klaus, 13.12.2018: Hiltrud Berauer, 19.06.2019: Evelyn Achhorner, 18.07.2019: Ricardo Vista, 23.07.2021: Egon Vones und 27.10.2021: Mario Fauster.

Für die Liste "Für Innsbruck" wurden neun Frauen und Männer angelobt. 14.06.2018: Gerda Springer, 18.07.2019: Franz Abenthum, 18.07.2019: Georg Kößler, 19.07.2019: Antonella Placheta, 19.07.2019: Christian Höck, 19.07.2019: Carmen Lorenz Carmen, 21.08.2020: Werner Degler, 23.07.2021: Hansi Berchtold jun., 13.10.2021: Norbert Ried.

Bei der ÖVP Innsbruck wurden fünf Personen angelobt. 17.09.2018: Christoph Appler, 14.12.2018: Dominik Berloffa, 29.05.2019: Daria Sprenger, 18.07.2019: Peter Pock und 23.07.2021: Helga Peintner.

Die SPÖ Innsbruck hat fünf Frauen und Männer als Ersatzgemeinderäte nominiert. 12.07.2018: Martin Kuprian, 11.10.2018: Christina Bielowski, 29.01.2020: Stefan Gasser, 22.04.2021: Reini Happ und 19.05.2022: Dennis Mimm.

Bei den NEOS (1) wurde am 29.05.2019 Stefan Gleinser als Gemeinderat angelobt.

Die Liste Fritz (2) hat am 17.09.2018 Daniel Holzer und am 20.04.2022 Stefan Eller zur Angelobung geschickt. 

Die Liste Gerechtes Innsbruck hat drei Ersatzgemeinderäte. 17.09.2018: Georg Angermair, 11.10.2018: Philipp Zass und 18.03.2021: Felix Putz. 

Beim Tiroler Seniorenbund (2) wurden am 24.01.2019 Hanns Christian Forcher-Mayr und am 24.06.2021 Klara Neurauter angelobt.

Für die Alternative Liste Innsbruck (3) wurden am 14.06.2018 Marco Frei, am 17.09.2018 Roland Steixner Roland und am 13.12.2018 Irene Labner angelobt.

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Stadtsenat

Auch im Stadtsenat gibt es Ersatzmitglieder. So sind als Ersatzmitglieder im Stadtsenat ohne Amtsführung Christoph Appler, Janine Bex. Andrea Dengg, Christoph Kaufmann, Renate Krammer-Stark, Andreas Kunst und Benjamin Plach angeführt.

Wer darf wo kandidieren?

Stichwort Landtagswahl: Hier ist eine bezirksübergreifende Kandidatur durchaus möglich. So kandidiert der Bürgermeister von Kufstein, Martin Krumschnabel, für die Familienpartei seiner Frau Andrea bei der Landtagswahl 2018 als Spitzenkandidat in Innsbruck. Rechtlich sieht das so aus: Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die das passive Wahlrecht haben (also österreichische Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Tirol) können unabhängig davon, wo sie in Tirol leben, für Kreiswahlvorschläge nominiert werden. Eine Person mit Hauptwohnsitz in Innsbruck-Land kann beispielsweise auch in Innsbruck-Stadt kandidieren. Ausnahme: In zwei Bezirken gleichzeitig zu kandidieren, ist hingegen nicht möglich.

Sonderstatus Innsbruck

In allen Tiroler Gemeinden – bis auf Innsbruck – verlieren Gemeinderäte und Ersatzmitglieder automatisch ihren Sitz im Gemeinderat, sobald sie ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen. Ein Gemeinderat oder Ersatzgemeinde Innsbruck, der sein Mandat nicht zurückgelegt und sich auch nicht beurlauben läßt, muß dies auch nicht tun. Laut Einschätzung der zuständigen Wahlbehörde ist dies auch nicht nötig, da die Wohnsitzmeldung zum Stichtag für die Gemeinderatswahl herangezogen wird (§ 6 Innsbrucker Wahlordnung). Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes während der Regierungsperiode ist demnach kein Grund für den Verlust des Mandates. Im Innsbrucker Stadtrecht werden in § 16 und 16a die Gründe für das Enden des Mandates angeführt. Der Hauptwohnsitzwechsel in eine Gemeinde außerhalb Innsbrucks während der Funktionsperiode wird dort nicht aufgezählt.

Aberkennung durch die Landesregierung

Das Innsbrucker Stadtrecht sieht vor, dass Mitgliedern des Gemeinderats, die ihren Hauptwohnsitz aus Innsbruck in eine andere Gemeinde verlegen und nicht selbst auf ihr Mandat verzichten, die Landesregierung ihr Mandat aberkennen kann. Dieser Schritt wurde bisher noch nie notwendig. Für Ersatzgemeinderatsmitglieder gilt dies jedoch nicht – hier gibt es keine ausdrückliche Regelung im Gesetz. Ersatzmitglieder können freiwillig auf ihr Mandat verzichten; sobald ein Ersatzmitglied in den Gemeinderat nachrückt, gilt ohnehin die oben angeführte Gesetzesregelung für Mitglieder des Gemeinderats. Ob die städtische Politik im Rahmen der nächsten Stadtrechtsreform sich der Frage annimmt, wird man sehen, bis dahin hat die Stadt Innsbruck einen Sonderstatus.

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