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AK Experten erkämpften 1.000 Euro für annulierten Flug

AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“ | Foto: AK Tirol
  • AK Präsident Erwin Zangerl: „Gemeinsam schaffen wir‘s!“
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„Außer Spesen nichts gewesen!“ – Das dachten sich wohl Anne und Norbert (Namen geändert, Anm.), als sie ihre online gebuchte London-Reise erst gar nicht antreten konnten. 1.000 Euro hatten die Tiroler dafür bezahlt, aber wegen Drohnen am Airport wurde der Hinflug von Innsbruck nach London kurzerhand annulliert. Ersatzangebote für die Reisenden? Fehlanzeige. Somit hatte das Paar für sein London-Package inklusive Flug und Hotel zwar den vollen Preis bezahlt, aber keinerlei Leistung erhalten. „Gerade wenn es um die Beförderung bei Urlaubsreisen geht, kommt es immer wieder zu Problemen, z. B. wegen Verspätungen, Umbuchungen oder auch Annullierungen“, berichtet Ombudsmann Erwin Zangerl.

Schwache Leistung des Anbieters

Gleich nach der Flugstreichung hatten die Konsumenten den Online-Reisevermittler kontaktiert und wiederholt um Hilfe gebeten. Das Unternehmen sagte aber nur zu, beim gebuchten Hotel um eine „Kulanzlösung“ anzusuchen, wegen der Flugtickets sollten die Reisenden die jeweilige Airline selbst kontaktieren. Hier wurde dann die Erstattung eines Teils der Hinflugkosten in Aussicht gestellt, die Rückflugtickets würden nicht erstattet. „Weil sie nun um den Großteil der Reisekosten umgefallen wären, und auch der Reisevermittler nicht mehr antwortete, wandten sich die Betroffenen verzweifelt an die AK Tirol mit der Bitte, zu prüfen, welche Ansprüche überhaupt geltend gemacht werden können“, schildert Zangerl.

AK Tirol hilft

Für die Reiserechtsexperten der AK Tirol war der Sachverhalt rasch klar: „Die Haltung des Reisevermittlers ist völlig inakzeptabel. Die Tiroler haben Hin- und Rückflüge sowie Hotelaufenthalt gebucht – und zwar ausdrücklich als Kombination über die „Package“-Rubrik auf der Webseite, und das wurde auch auf einer kombinierten Rechnung angeführt. Damit handelt es sich ganz klar um ein pauschales Arrangement, bei dem Reisende umfangreiche Ansprüche haben.“

Haftung bei Pauschalreisen

Weil also der Online-Reisevermittler eindeutig als Pauschalreiseveranstalter fungiert hat, ergibt sich, dass er für die gesamte Reise verschuldensunabhängig haftet und daher verpflichtet ist, den gesamten Reisepreis an die Konsumenten zurückzuzahlen. Aufgrund der Intervention der AK erhielt das Paar den Reisepreis von 1.000 Euro zurück. „Es ist höchst unseriös, dass das Online- Reiseunternehmen gegenüber den Reisenden die eigene Haftung nicht von sich aus eingeräumt hat“, so Präsident Zangerl abschließend, „das zeigt wieder einmal, wie Konsumenten von Rechtskenntnissen der AK profitieren.“

Info & Kontakt

Die AK Reiserechtsexperten helfen unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818. Alle wichtigen Infos finden Sie in der Broschüre „Tipps für einen unbeschwerten Urlaub“, kostenlos erhältlich unter Tel. 0800/22 55 22 – 1432 oder auf www.ak-tirol.com als Download.

meinbezirk.at/ombudsmann

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