AK Tirol fordert Umsetzung der einheitlichen Mahnungsspesen bei Banken

Der oberste Gerichtshof hat steigende Mahnungsspesen für unzulässig erklärt. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Unter gestaffelten Mahnspesen versteht man zum Beispiel, dass die Mahnungsgebühr für die 2. oder 3. Mahnung höher ist als bei der ersten Mahnung. Trotz der Entscheidung des OGH, dass dieses Verfahren unzulässig ist, gibt es immer noch Tiroler Banken, die ihre Entgelt- und Spesenblätter nicht der neuen Regelung angepasst haben. 

Nicht alle Banken haben ihre Entgelt- und Spesenblätter angepasst

Die Arbeiterkammer Tirol hat nachgeprüft welche Banken die Regeln des OGH umgesetzt haben. Die Bank für Tirol und Vorarlberg steigert seine Mahngebühren immer noch auf 55 Euro. Die Hypo Tirol Bank sowie die Tiroler Sparkasse verlangen in der letzten Mahnstufe sogar 70 Euro. Dreimal so hoch wie in der ersten Mahnung ist die Gebühr bei der Volksbank Tirol, nämlich 50 Euro
Das Argument des Obersten Gerichtshofes warum, die Mahngebühr den gleichen Betrag kosten muss: Die Arbeit bleibt die gleiche und erschwert sich nicht. 
Nur die Raiffeisen Landesbank Tirol, vormals noch mit den höchsten Mahngebühren von 85 Euro, hat ihre Spesen auf einheitliche 20 Euro runtergeschraubt. 

Dazu betont AK Präsident Erwin Zangerl nochmals: „Alle Preisinformationen müssen dem Stand der aktuellen Judikatur entsprechen, korrekt und transparent sein. Generell muss bei Bankspesen das Augenmaß gewahrt bleiben, gerade bei jenen Menschen, die sich mit der Rückzahlung ihres Kredits eh schon schwer tun.“

Die AK Tirol rät den Bankkunden:

  • Bei Probleme von Kreditkartenrückzahlungen sollte Sie sich von ihren Bankberater über eine vorübergehende Ratenreduktion informieren lassen.
  • Vermeiden Sie es, Ihr Konto zu überziehen
  • Bei nicht nachvollziehbaren Spesen Kontaktieren Sie Ihren Bankberater

Mehr Infos zum Konsumentenschutz der AK Tirol unter der kostenlosen Hotline: 0800 / 22 55 22 – 1818.

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