Erste Verhandlung am 14.6.
Klagen gegen TIWAG und IKB eingebracht

Rechtsanwalt Scheiber hat eine Sammelklage gegen TIWAG und IKB eingebracht. | Foto: TIWAG
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TIWAG und IKB haben hunderttausenden Tirolern zum 31. März 2024 den Stromliefervertrag gekündigt. Die Anwaltskanzlei SCHEIBER LAW aus Umhausen geht rechtlich dagegen vor.

INNSBRUCK. Die TIWAG (TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG) und IKB (Innsbrucker Kommunalbetriebe AG) haben die Altverträge für Stromlieferungen von hunderttausenden Tirolern zum Ende März 2024 gekündigt. Der Grund dafür war, dass diese Kunden nicht auf die neuen Tarife umgestiegen sind.

Anfechtungsklagen 

Während die Arbeiterkammer (AK) Tirol lediglich eine Musterklage wegen der offenbar nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2022 eingebracht hat und erfolgreich in erster Instanz obsiegte, hat SCHEIBER LAW schon über 20 Klagen gegen die TIWAG und IKB wegen der nicht gerechtfertigten Strompreiserhöhung 2023 eingebracht. Im Gegensatz zur AK Tirol ging die Anwaltskanzlei zudem gezielt gegen die Massenkündigungen vor und hat entsprechende Anfechtungsklagen eingebracht. Es fanden bereits zwei erste vorbereitende Tagsatzungen vor dem Bezirksgericht Innsbruck statt, in welchem das Prozessprogramm festgelegt wurde. Voraussichtlich am 14. Juni 2024 findet die erste große Verhandlung statt, bei der auch die von der TIWAG benannten Zeugen vernommen werden.

TIWAG ändert Satzung

Rechtsanwalt Florian Scheiber betrachtet die Änderung der Satzung als bedeutenden Zwischenerfolg im Streit mit der TIWAG. „Unser Ziel war stets ein erschwinglicher Strompreis für die Tirolerinnen und Tiroler“, erklärt Scheiber. Er sieht sich durch die Satzungsänderung bestätigt und ist der Ansicht, dass die Anfechtungsklagen gegen die Massenkündigungen der richtige Weg waren. „Offenbar zeigt unser gerichtliches Vorgehen gegen die TIWAG und IKB Wirkung“, fügt er hinzu.

Kostengünstiger Preis als Zieldefinition, Kritik der Oppositon

Weitere Klagen in Vorbereitung

Laut sind weitere Anfechtungsklagen gegen die TIWAG und IKB wegen der Massenkündigungen notwendig, um den betroffenen Kunden Gerechtigkeit zu verschaffen und die Rechtmäßigkeit der Kündigungen umfassend zu prüfen. „Jede zusätzliche Klage stärkt die gemeinsame Position und erhöht den Druck auf die TIWAG und die IKB, verantwortungsvoll zu handeln“, so Scheiber. Der Rechtsanwalt empfiehlt, dass sich weitere TIWAG- und IKB-Kunden an seiner Sammelaktion beteiligen, da eine große Anzahl von Klägern die Erfolgschancen erhöht und zeigt, dass die betroffenen Tirolerinnen und Tiroler entschlossen sind, ihre Rechte zu verteidigen. Nur durch eine kollektive Anstrengung könne sichergestellt werden, dass faire und gerechte Bedingungen für alle erreicht werden.

Klage gegen TIWAG und IKB: Voraussichtlich am 14. Juni 2024 findet die erste große Verhandlung statt, bei der auch die von der TIWAG benannten Zeugen vernommen werden. | Foto: BezirksBlätter
  • Klage gegen TIWAG und IKB: Voraussichtlich am 14. Juni 2024 findet die erste große Verhandlung statt, bei der auch die von der TIWAG benannten Zeugen vernommen werden.
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Rechtsanwalt Scheiber hat eine Sammelklage gegen TIWAG und IKB eingebracht. | Foto: TIWAG
Klage gegen TIWAG und IKB: Voraussichtlich am 14. Juni 2024 findet die erste große Verhandlung statt, bei der auch die von der TIWAG benannten Zeugen vernommen werden. | Foto: BezirksBlätter
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