Tiroler Notare fordern Nachbesserungen
Die geplante Steuerreform, die am 1. Jänner 2016 in Kraft treten wird, hat zuletzt für großes Aufsehen und Medieninteresse gesorgt. Die Tiroler Notare sind darum bemüht, die Verunsicherung ihrer Klienten zu beseitigen und deren Fragen und Anliegen zu beantworten. Sie fordern aber auch dezidiert Nachbesserungen im Gesetzestext.
Das Hauptaugenmerk aus Sicht der Tiroler Notare liegt in den Fragen, die das Erben und Schenken von Immobilien betreffen. Während im privaten Bereich bis dato der dreifache Einheitswert als Grundlage zur Berechnung der anfallenden Grunderwerbssteuer herangezogen wurde, soll sich diese künftig auch bei der Weitergabe innerhalb der Familie nach dem Verkehrswert der Immobilie richten. Auch im unternehmerischen Bereich sind erhebliche Verteuerungen zu erwarten. Bei z.B. Umgründungen wird die bisherige Bemessungsgrundlage des 2-fachen Einheitswertes ebenfalls durch den Verkehrswert ersetzt.
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