WK präsentiert Vorschläge für ein neues Arbeitsrecht

Foto: Shoot 4u/Fotolia

„Die Arbeitswelt verändert sich. Es ist unumgänglich, dass sich Sozialpartner und Politik mit der Frage befassen, wie die Rahmenbedingungen verändert werden müssen, damit unser Sozialsystem dauerhaft bestehen kann“, erklärt WK-Präsident Jürgen Bodenseer die Hintergründe des Fünf-Punkte-Programmes, das die Wirtschaftskammer präsentierte. „Es geht auch um Eigenverantwortung und Fairness, denn im Moment liegen die Belastungen hauptsächlich bei den Betrieben.“

Teilkrankenstand/Teilarbeitsfähigkeit

Nach heutiger Rechtslage ist man entweder arbeitsfähig oder nicht. In Österreich gibt es nichts dazwischen. Oft besteht aber der Wunsch nach längerer Erkrankung langsam wieder ins Berufsleben einzusteigen. Dies sollte in Etappen von 25, 50 oder 75 Prozent möglich sein. Als Beispiel nennt Bernhard Achatz, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der WK Tirol, die Schweiz, wo dieses Modell bereits erfolgreich besteht. Die Gebietskrankenkassen müssten ein aliquotes Teilkrankengeld leisten.

Vereinheitlichung Arbeitslosen- und Krankengeld

Arbeitslose sind im Durchschnitt länger krank als Erwerbstätige. Jürgen Bodenseer nennt als mögliche Gründe die unterschiedliche Höhe von Arbeitslosengeld und Krankengeld. Der vom AMS in diesem Fall überwiesene Beitrag decke aber die tatsächlichen Kosten nicht ab. „Dadurch entgingen der Tiroler Gebietskrankenkasse im Jahr 2014 rund sechs Millionen Euro, österreichweit waren es sogar 75 Millionen“, rechnet Achatz vor. Aus diesem Grund müssen Bezugsdauer und Höhe von Arbeitslosen- und Krankengeld vereinheitlicht werden.

Abschaffung der Entgeltfortzahlung nach Präsenzdienst

Ist ein Präsenzdiener länger als 24 Tage krank, kann er laut Wehrdienstgesetz während dieses Ausfalls aus dem Präsenzdienst entlassen werden. In diesem Fall muss der Betrieb, der schon den Ausfall kompensieren muss, noch die Zahlungen übernehmen. Die Wirtschaftskammer fordert die Streichung dieser Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Unfällen und Erkrankungen während der Dauer des Präsenzdienstes.

Reine Kururlaube sollen kein Krankenstand sein

Bei Kur- und Reha-Aufenthalten muss stärker auf die medizinische Indikation abgezielt werden. Wer einfach einen Kuraufenthalt als Urlaub sehen will, soll sich auch Urlaub dafür nehmen müssen. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber soll bei einem reinen Kuraufenthalt entfallen.

Pflichtversicherung für Freizeitunfälle

Bei einem Freizeitunfall, bei dem der Mitarbeiter ausfällt, zahlt der Betrieb für die Dauer von sechs Wochen die Hälfte der Kosten, gleichzeitig bezahlt er aber auch den Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 Prozent. Die Lösung gegen diese Belastung wäre die Einführung einer Pflichtversicherung für Freizeitunfälle durch den Arbeitnehmer. Dies würde den Arbeitgeber finanziell entlasten.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.