Arbeiterkammer Kärnten
Günther Goach: "Neues Gesetz für Freiwillige im Hilfseinsatz unbrauchbar"

Neue Gesetzeslage für freiwillige Helfer wird von AK-Präsident Günther Goach kritisiert | Foto: Pixabay/4073527

AK-Präsident Günther Goach sieht in den Neuerungen ab 1. September Unternehmer unterstützt und nicht Arbeitnehmer, die bei Katastrophen helfen.

KÄRNTEN. Mit 1. September treten Änderungen in Kraft, was die Entgeltfortzahlung bei der Katastrophenhilfe betrifft. Dazu kommt nun allerdings Kritik von Kärntens Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach. Ihm zufolge würden von der neuen Gesetzeslage nur Betriebe profitieren. "Ehrenamtliche Helfer sind weiter auf den Goodwill des Dienstgebers angewiesen. Es besteht kein tatsächlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der Arbeitgeber kann eine Dienstfreistellung ablehnen", stellt er fest.

Goach: "Unternehmer-Bonus wurde geschaffen"

Das Gesetz sieht folgendes vor: Arbeitnehmer, die als freiwillige Helfer bei Katastrophenhilfsorganisationen, Rettungsdienst, Feuerwehr oder Bergrettungsdienst eingesetzt sind, sollen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die Dauer des Einsatzes haben. Eine "ungenügende" Umsetzung, so Goach: "Ehrenamtliche haben keinen Rechtsanspruch und keine Rechtssicherheit. Ob weitere Betriebe sich durch den finanziellen Anreiz für eine Freistellung entscheiden, ist fraglich."
Goach wittert eher einen "Unternehmer-Bonus": Stellt jemand seine Dienstnehmer frei, winken 200 Euro täglich.

Zu enge Definition

In der Gesetzesänderung wird von "Großschadensereignissen" gesprochen: Mindestens 100 Personen müssen mindestens acht Stunden durchgehend eingesetzt werden. Das sei zu eng definiert, so Goach: "Eine Katastrophe ist kein bürokratischer Akt – man muss helfen, wann Hilfe gebraucht wird. Dafür müssen die gesetzlichen Regelungen geschaffen werden. Ich fordere praxisrelevante Regelungen und Rechtssicherheit für unsere ehrenamtlichen Helfer. Niemand soll Nachteile oder auch Unsicherheit erfahren, wenn sie oder er freiwillig einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft leistet."

Problem am Wochenende?

Ein weiteres Problem, das Goach wittert: Wird ein Arbeitnehmer zu einem Einsatz gerufen, muss er das zwingend mit dem Dienstgeber abklären und sich die Erlaubnis holen (am besten schriftlich). Tritt eine Katastrophe also am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht ein und zieht sich in die Dienstzeit, ist es dem Arbeitnehmer nicht möglich, sich mit dem Dienstgeber abzusprechen. Dies sei im Gesetz nicht berücksichtigt worden.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.