Ärzte stehen vor Anklage
Nach Fehl-Amputation nun gerichtliches Verfahren
ST. JOHANN (niko). Die Fehl-Amputation am BKH St. Johann vom Juni hat nun – wie erwartet – gerichtliche Folgen. Voraussichtlich Ende November wird der Prozess gegen zwei involvierte Spitalsärzte stattfinden.
Zu verantworten haben sich der Operateur selbst und jener Arzt, der den Operationsplan erstellt hatte. Bei Ersterem (suspendiert) lautet die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, beim zweiten Arzt (unter Chefarzt-Aufsicht) auf fahrlässige Körperverletzung.
Mitte Juni wurde einer 91-jährigen Patientin zuerst fälschlicherweise das gesunde Bein amputiert; das tatsächlich betroffene Bein musste in der Folge ebenfalls abgenommen werden. Im Operationsplan war das falsche Bein vermerkt. In der Krankenakte und der Einverständniserklärung der Patientin wäre das richtige zu amputierende Bein vermerkt gewesen. Diese Unterlagen hätte der Operateur einsehen müssen, ehe er zur Tat schritt.
Im Spital wurden nach dem tragischen Fehler Untersuchungen eingeleitet. Eine externe Firma wurde mit einer Expertise beauftragt. Aus diesen Erkenntnissen wurde ein neues Acht-Punkte-Sicherheits- und Kontrollprogramm eingeführt, das solche Fehler seither und künftig ausschließen soll (wir berichteten mehrmals ausführlich).
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