Corona-Imfpung
Auffrischungsimpfungen seit 4. Oktober von EMA zugelassen
Gemeinden in Tirol sendeten Termine für Auffrischungsimpfungen aus, bevor jene von der EMA zugelassen wurden.
TIROL, BEZIRK KITZBÜHEL (jos). In Tirol wurden mit Stand Dienstag, 5. Oktober, 919.700 Corona-Impfungen durchgeführt, davon 482.200 Erst-, 429.500 Zweit- und rund 8.000 Auffrischungsimpfungen. 69 Prozent der impfbaren Bevölkerung ab 12 Jahren gelten somit als vollimmunisiert, rund 72 Prozent der impfbaren Bevölkerung ab 12 Jahren hat zumindest eine Teilimpfung erhalten.
Terminerinnerung noch vor offizieller Zulassung
Die Zulassung der Auffrischungsimpfungen erfolgte durch die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) am 4. Oktober.
Die Gemeinden haben aber bereits davor Terminerinnerungen für die dritte Impfung an jene Personen ausgeschickt, die rund ein halbes Jahr zuvor die ersten beiden Impfungen erhalten haben (vor allem Personen über 80 Jahre, Anm. d. Red.). Somit erfolgte eine Zustellung der Erinnerungen ohne eine offizielle Genehmigung seitens der EMA.
Der BEZIRKSBLÄTTER-Redaktion liegt als Beispiel solch ein Schreiben der Gemeinde Kössen vom 20. September vor, in dem es heißt: "Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Anwendung von Covid-19-Impfstoffen als dritte Dosis derzeit nicht zugelassen ist, da die Datenlage noch begrenzt vorhanden und über Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen noch wenig bekannt ist."
Aufklärung formal notwendig
Wie es trotz offizieller Zulassung zu den Termineinladungen kam, beantwortete das Amt der Tiroler Landesregierung auf Anfrage der BEZIRKSBLÄTTER: "Da es sich bei den Auffrischungsimpfungen bis zur Zulassung durch die EMA am 4. Oktober noch um Off-Label-Anwendungen* gehandelt hat, war es bis zu diesem Zeitpunkt formal notwendig, explizit darüber aufzuklären, dass die Zulassung für diese Anwendung seitens der EMA noch ausständig ist."
Soll es bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren zu Auffrischungsimpfungen kommen, wird wieder eine zusätzliche Aufklärung nötig sein, denn die EMA empfiehlt diese erst ab 18 Jahren, das Nationale Impfgremium (NIG) aber schon ab 16 Jahren.
Wer haftet bei Nebenwirkungen?
Sollte es bei den Corona-Impfungen zu Nebenwirkungen kommen, greift das Impfschadengesetz, wie das Amt der Tiroler Landesregierung ausführt: "Der Bund hat für Schäden, die durch eine Behandlung bzw. Impfung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft verursacht worden sind, Entschädigung zu leisten. Die Entschädigungsleistungen des Impfschadengesetzes stehen auch jenen offen, denen eine Impfung gegen Covid-19 außerhalb der (zugelassenen) Indikationen verabreicht wurde. Es ist erneut darauf hinzuweisen, dass bei einem Off-Label-Use erweiterte Aufklärungspflichten bestehen und insbesondere über die Tatsache informiert werden muss, dass eine geplante Anwendung (noch) nicht von der Zulassung gedeckt ist.
Anwendungsempfehlungen des NIG
Als Grund für die Auffrischungsimpfungen schreibt das NIG, dass für die Herbstmonate und die kältere Jahreszeit eine deutliche Zunahme an SARS-CoV-2-Infektionen erwartet wird. Des Weiteren wird ein sinkender Schutz genannt: "Daten aus Israel und England lassen darauf schließen, dass bei Personen höheren Alters und bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen/Immunsuppression die Schutzwirkung gegen die Delta-Variante nicht in allen Fällen neun Monate lang in vollem Ausmaß gegeben ist. Gleichzeitig zeigen die Daten aus Israel und England, dass durch Drittimpfungen Infektionen, Impfdurchbrüche und damit assoziierte Krankenhausaufenthalte reduziert werden können", so die aktuellen Anwendungsempfehlungen des NIG.
*Off-Label-Use: Unter Off-Label-Use versteht man die Anwendungen eines Arzneimittels im Rahmen der medizinischen Heilbehandlung außerhalb der Informationen in der Fachinformation.
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