Neue Beschlüsse für die "Ellbögengründe" in St. Johann

Kindergarten und Wohnbauten sollen auf den drei Grundstücksflächen errichtet werden.
  • Kindergarten und Wohnbauten sollen auf den drei Grundstücksflächen errichtet werden.
  • hochgeladen von Klaus Kogler

ST. JOHANN (niko). Durch neue Voraussetzungen wurde im Gemeinderat der Beschluss eines Nachtrags im Kaufvertrag mit Milan Ritsch u. a. und eine Änderung in der ursprünglichen Flächenwidmung für die sog. "Ellbögengründe" nötig. Auch eine eingegangene Stellungnahme musste im Gemeinderat behandelt werden.

Wie berichtet sollen auf drei Teilflächen der neue Kindergarten "West", Wohnhäuser im freien Verkauf sowie sozialer Wohnbau realisiert werden. Nun wurde ein schalltechnisches Gutachen nötig, das in den Flächenwidmungsplan einzuarbeiten ist. Dies findet zudem im Kaufvertrag seinen Niederschlag. Dafür waren neue Beschlüsse nötig, die auch einstimmig gefasst wurden.

In einer Stellungnahme von Anrainern (mit 14 Unterschriften) wird vor allem die Sorge um die Verbauundsichte und eine "Verstädterung" geäußert und um eine "moderate Bebauung gebeten". Der örtliche Raumordner verteidigt eine an der Bundesstraße zugewandten dichte Verbauung, die auch als Schallschutz für die Hinterlieger dienen soll. Zudem sei eine gewisse Dichte (ab 2,4) für die Wohnbauförderung nötig. Auch der Bedarf an neuem Wohnraum sei gegeben; 476 Wohnungssuchende stehen derzeit auf der Gemeindeliste, etwa 80 Wohnungen wurden zulletzt jährlich errichtet. "Im Raumordnungskonzept gibt es keine völlige Änderung für diese Vorhaben, sondern nur eine Konkretisierung. Für den Kindergarten stehen 6.000 m2 zur Verfügung, daher wird viel Grün- und Freiraum möglich, von Zubetonieren kann hier keine Rede sein", so Bgm. Stefan Seiwald. Auch die Stellungnahme wurde einstimmig abgelehnt. Alle Beschlüsse waren nötig, um die bereits beschlossenen Vorhaben umsetzen zu können.

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