Wörgler mit 150 km/h im Ortsgebiet
Neues Motorrad & Führerschein nach "Testrunde" in Bayern weg

Die Bayerische Polizei kassierte in Kiefersfelden einen Wörgler (27) ein, der mit seinem neuen Motorrad im Ortsgebiet mit 150 km/h unterwegs war. | Foto: Bayerische Polizei
  • Die Bayerische Polizei kassierte in Kiefersfelden einen Wörgler (27) ein, der mit seinem neuen Motorrad im Ortsgebiet mit 150 km/h unterwegs war.
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Just an diesem Tag erst angemeldet hatte ein 27-Jähriger aus Wörgl sein neues Motorrad, eine Kawasaki, als er der bayerischen Polizei am 3. September hinter der Staatsgrenze in Kiefersfelden ins Netz ging. Jetzt ist der junge Mann seinen Führerschein und auch die Maschine vorerst los. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

KIEFERSFELDEN/WÖRGL (red). Mit einem Laser-Meßgerät legten sich Beamte der Polizeiinspektion Kiefersfelden am Dienstagabend zwischen 18.45 Uhr und 19.45 Uhr an der Kufsteiner Straße in Kiefersfelden auf die Lauer, als ihnen gegen 19.35 Uhr ein Tiroler Motorradfahrer auffiel. Er ließ seine Maschine auf Höhe zweier belebter Einkaufsmärkte laut aufheulen, beschleunigte stark und überholte anschließend einen Pkw – mitten im Ortsgebiet. Mit dem Handlaser-gerät konnte von den Beamten eine Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen werden, erlaubt sind dort lediglich 50 km/h.

Wollte Neukauf nur mal "testen"

Der 27-jährige Wörgler soll, als er mit dem Verstoß konfrontiert wurde, zu den Beamten gemeint haben, dass er wohl „etwas zu schnell“ gewesen sei, da er die Kawasaki erst vor Kurzem gekauft und am Dienstag zugelassen habe, nun habe er sie testen wollen.
Wegen der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet sowie des Verdacht einer Straftat – des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ –, wurde mit der Staatsanwaltschaft Rosenheim Kontakt aufgenommen und von dort dann die sofortige Sicherstellung des Führerscheins und des Motorrades sowie die Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens gegen den 27-Jährigen angeordnet, so die bayerische Polizei.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Wörgler seine Heimreise antreten – allerdings ohne Motorrad.

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

Das Vergehen des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ nach § 315 d Strafgesetzbuch kann auch durch einen einzelnen Fahrer begangen werden, „wenn man sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“.
Im Juli 2019 wurde ein Motorradfahrer durch das Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro sowie acht Monaten Führerscheinentzug rechtskräftig verurteilt. Er war im Gemeindegebiet von Oberaudorf mit 172 km/h bei erlaubten 60 km/h erwischt worden.

Mehr Meldungen der Polizei mit Bezug auf den Bezirk Kufstein finden Sie hier.

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