Gegen "Stau-Umfahrer"
VP will dringlichen Antrag im Landtag um Fahrverbote zu prüfen

- Die VP möchte prüfen lassen, ob im Falle von Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn das Ausweichen von 'Stau-Umfahrern' auf das niederrangige Straßennetz gesetzlich reglementiert werden kann und wo dies in Tirol notwendig und möglich wäre.
- Foto: Symbolbild: Noggler
- hochgeladen von Sebastian Noggler
Tiroler Volkspartei bringt im Juli-Landtag Dringlichkeitsantrag zur Prüfung von temporären Fahrverboten ein. VP-Bezirksobmann Alois Margreiter: "Grenzregion Kufstein wäre Paradebeispiel für Anwendung".
BEZIRK (red). "Urlauberreiseverkehr, Grenzkontrollen, Blockabfertigungen - wenn auf der Inntalautobahn in der Grenzregion Kufstein alles zusammenkommt und der Verkehr zu stocken beginnt, dann bekommen das in erster Linie die Menschen in den Umlandgemeinden zu spüren. Die Lebensqualität in manchen Stadtteilen von Kufstein, aber auch in den Umlandgemeinden wird durch den immer stärker werdenden Ausweichverkehr mittlerweile massiv beeinträchtigt. Gemeinsam mit unserem Verkehrssprecher starten wir als Tiroler Volkspartei deshalb im Juli-Landtag eine neue Initiative und möchten prüfen lassen, ob im Falle von Verkehrsbehinderungen auf der Autobahn das Ausweichen von 'Stau-Umfahrern' auf das niederrangige Straßennetz gesetzlich reglementiert werden kann und wo dies in Tirol unserer Meinung nach notwendig und möglich wäre. Wichtig ist mir dabei, dass der Ziel- und Quellverkehr davon ausgenommen wird. Niemand braucht sich also davor fürchten, dass er dann nicht mehr nach Hause kommt", erklärt VP-Bezirksobmann Alois Margreiter und weist darauf hin, dass sich im Grenzbereich Walserberg in Salzburg ähnliche Regelungen bereits bewährt hätten.
Die Salzburger Verordnung in Wals & Grödig
Dort wurde im August des Vorjahres eine Verordnung erlassen, um eine "Adaptierung der straßenpolizeilichen Maßnahmen betreffend 'Stauumfahrer' im Gemeindegebiet von Wals-Siezenheim" zu ermöglichen. Dadurch gilt „Einfahrt verboten“ (gemäß § 52 lit. a Ziffer 2 StVO 1960) auf der Viehhauser Straße bei der Kreuzung mit dem Autobahnweg in Fahrtrichtung Ortsgebiet Viehhausen mit der Zusatztafel (gemäß § 54 Abs. 1 StVO 1960) „ausgenommen Radfahrer sowie Ziel- oder Quellverkehr in den Gemeinden Wals-Siezenheim und Salzburg“ sowie auf zwei Straßen die mit der B160 Berchtesgadener Straße kreuzen in Fahrtrichtung Ortsgebiet Grödig, jeweils mit der Zusatztafel „ausgenommen Radfahrer sowie Ziel- und Quellverkehr in den Gemeinden Grödig und Salzburg“. Die Verordnung gilt nur, wenn der durch die deutschen Grenzkontrollen verursachte Rückstau in Fahrtrichtung Deutschland auf der A10 Tauernautobahn über den Bereich der „Haberlanderbrücke“ hinausreicht.
Alle Beiträge zum Thema Verkehrsbehinderung in Tirol finden Sie hier.
Alle Beiträge zum Thema Grenzkontrollen in Tirol finden Sie hier.
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