Testpflichtzone Tirol
Ab Freitag CoV-Kontrollen am Arlberg

Kontrollen an den Landesgrenzen: Wer ab 12. Februar durch den Arlbergtunnel nach Vorarlberg ausreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. | Foto: Othmar Kolp
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ST. ANTON (otko). Wer ab Freitag aus Nordtirol ausreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ausnahmen gibt es für Durchreisende und den Güterverkehr. Polizei und Bundesherr kontrollieren dies an den Landesgrenzen. Auch am Arlberg gibt es Kontrollen.

Ausreise aus Nordtirol nur mit negativem Test

Die Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Mutation in Tirol hatte nach einem tagelangen Polit-Hickhack zwischen Innsbruck und Wien gestern zur Verschärfung der Maßnahmen geführt. Bereits am 8. Februar wurde vom Bund eine nicht verbindliche Reisewarnung verhängt und von der Landesregierung ein Maßnahmenpaket zur Eindämmung vorgestellt. Am 9. Februar  wurde die Vorgangsweise nochmals verschärft. Bundeskanzler Kurz verkündete bei einer Pressekonferenz, dass Tirol ab Freitag (12. Februar), 00:00 Uhr zur Testpflichtzone wird. Diese Regelung gilt vorerst bis 21. Februar. Am Mittwochabend (10. Februar) wurde schließlich die entsprechende Covid-19-Virusvariantenverordnung veröffentlicht. Wer das Bundesland verlassen will, muss einen negativen Corona-Test (Antigen-Test oder PCR-Test) vorweisen. "Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Dieser muss von befugten Stellen, wie etwa Teststraßen oder ÄrztInnen, ausgestellt werden. Diese Regelungen betreffen auch jene Personen, die die Grenze regelmäßig überqueren – zum Beispiel Menschen, die zur Ausübung ihres Berufs von oder nach Tirol pendeln", heißt es in der Aussendung.

Mautstelle St. Jakob: Ob die Kontrollen vor oder nach dem Arlbergtunnel stattfinden, ist vorerst noch offen. | Foto: Othmar Kolp
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Ausnahmen von der Testpflicht

Davon ausgenommen sind Osttirol (Bezirk Lienz), die Exklave Jungholz (Bezirk Reutte), das nur über Deutschland zu erreichende Rißtal (Bezirk Schwaz) sowie Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Weitere Ausnahmen gelten für Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp sowie für den Güterverkehr. Für durch Tirol durcheisende Pkw-Insassen werden bei der Einreisekontrolle Durchfahrtsbestätigungen ausgestellt, die bei der Ausreise vorgewiesen werden müssen. "Unerlässliche Stopps, wie zum Beispiel das Aufsuchen von Toiletten, sind möglich", heißt es in der Aussendung.
Eine testfreie Ausreise ist ebenso zur "Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum" möglich sowie für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr.

"Diese Ausnahmegründe müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden können, etwa durch Auftragsbestätigungen am Zielort für Gewerbetreibende, Vorweisen von Frachtpapieren oder Zugtickets",

heißt es in der entsprechenden Verordnung.

Der Arlbergpass (1.793 Meter) an der Bundesländergrenze Tirol/Vorarlberg: Laut LH Wallner soll es dort keinen Checkpoint geben. | Foto: ZOOM.TIROL
  • Der Arlbergpass (1.793 Meter) an der Bundesländergrenze Tirol/Vorarlberg: Laut LH Wallner soll es dort keinen Checkpoint geben.
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Laut Innenminister Neuhammer werden die Ausreisenden an den Landesgrenzen kontrolliert. Dafür sind über 1.000 Polizisten und Bundesheerangehörige im Einsatz. Wer keinen negativen Corona-Test bei der Ausreise vorweisen kann, wird angezeigt und muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 1.450 Euro rechnen.

Alle Infos in der entsprechenden Covid-19-Virusvariantenverordnung.

Strenge CoV-Ausreisekontrollen am Arlberg – mit VIDEO

Kontrollen am Arlberg angekündigt

Auch für den Bezirk Landeck hat dies Auswirkungen. Neben der Staatsgrenze zu Italien am Reschenpass bzw. zur Schweiz in Pfunds und Spiss wird es nun auch Kontrollen an der Landesgrenze zu Vorarlberg geben.
Noch am Montag hatte es vonseiten der Vorarlberger LH Markus Wallner geheißen, dass es keine aufgrund der Reisewarnung des Bundes keine Kontrollen am Arlberg geben wird. Inzwischen haben sich die rechtlichen Vorgaben aber geändert. Kontrolliert wird Straßenverkehr auf der S 16 Arlberg Schnellstraße und auf der B 197 Arlbergpass Straße. Betroffen davon ist auch der Zugverkehr auf der Arlbergbahn. Auf der Silvretta-Hochalpenstraße zwischen Galtür (Paznaun) und Partenen (Montafon) herrscht derzeit Wintersperre. Für die Kontrollen muss aber noch die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden (z. B. Container).

Teststandort in Pettneu am Arlberg

Laut einer Aussendung des Landes Tirol wird es zudem in Pettneu am Arlberg eine Teststation geben. Wer keinen negativen Befund für die Ausreise hat, kann sich dort von medizinischem Heerespersonal rund um die Uhr in einem mobilen Bus testen lassen. „Damit können wir jenen Personen, die kein aktuelles Testergebnis für die Ausreise aus Tirol in ein Nachbarbundesland vorweisen können, noch unmittelbar vor dem gewünschten Grenzübertritt eine Testmöglichkeit bieten“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes Tirol.
Die BEZIRKSBLÄTTER Landeck werden am Freitag von einem Lokalaugenschein der Kontrollen am Arlberg berichten.

Kontrollen an den Landesgrenzen: Wer ab 12. Februar durch den Arlbergtunnel nach Vorarlberg ausreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. | Foto: Othmar Kolp
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Virus-Mutation nicht nach Vorarlberg einschleppen

Ob es die Kontrollen vor oder nach dem Arlbergtunnel gibt, war am Mittwoch (10. Februar) noch offen. Im Interview mit ORF Vorarlberg Heute sagte dazu LH Markus Wallner am 9. Februar:

"Die Polizei wird stichprobenartig kontrollieren. Fixe Checkpoints etwa am Arlbergpass soll es aber keine geben."

Um ein Einschleppen der Virus-Mutation nach Vorarlberg zu verhindern, appelliert Wallner aber vor unnötigen Reisen nach und durch Tirol abzusehen.

Fahren sie trotz der Ausreisekontrollen am Arlberg nach Vorarlberg?
Test ab Freitag an Landesgrenzen notwendig


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