Covid-19
Causa Ischgl: Republik bestreitet die VSV-Vorwürfe
WIEN, ISCHGL. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte in der Causa Ischgl Ende September vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht. Die Finanzprokuratur als Rechtsanwalt der Republik weist die Vorwürfe in der Klagebeantwortung zurück.
Keine Schuld bei den Behörden
In der Causa Ischgl hatte der Verbraucherschutzverein (VSV) Ende September vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht. Die Vorwürfe werden nun von der Finanzprokuratur als Rechtsanwalt der Republik bestritten. Das geht aus einer nun erfolgten Klagebeantwortung hervor. Zudem heißt es, dass etwa ein Allein- bzw. Mitverschulden aufgrund von "Sorglosigkeit" der Kläger geprüft werden müsse.
Ein Argument lautet, dass schon seit Ende Februar die ersten Infektionen in Tirol bekannt gewesen waren und die Infektionszahlen im benachbarten Italien angestiegen waren. "Dem Kläger mussten die mit dem Covid-19-Virus verbundene epidemiologische Gefahr und die Gefährlichkeit des Covid-19-Virus bekannt gewesen sein" – dennoch habe er sich dazu entschieden, nach Ischgl zu reisen."
VSV bereitet weitere Sammelklagen vor
´Der VSV sieht in der Klagebeantwortung der Finanzprokuratur eine "ungeheuerliche Täter-Opfer-Umkehr". Der Verein werde "die falschen Darstellungen Punkt für Punkt widerlegen" und habe bereits "weitere Klagen gegen die Republik eingebracht". Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sei nicht auf den Vorschlag des Vereines, einen "Runden Tisch" einzuberufen, eingegangen. Daher "werden wir im Jahr 2021 auch eine Sammelklage mit tausenden KlägerInnen organisieren". Zuvor hatte der VSV an Kurz appelliert, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
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