Testpflichtzone Tirol
CoV-Ausreisekontrollen am Arlberg laufen am 10. März aus
ST. ANTON, PETTNEU, ARLBERG (otko). Die Virusvariantenverordnung des Bundes wird für nochmals verlängert. Eine gute Nachricht gibt es für alle Pendler und Reisenden, die nach Vorarlberg fahren müssen – die Testpflicht beim Verlassen von Tirol läuft am 10. März aus.
Ausreise aus Nordtirol nur mit negativem Test
Alle Ausreisenden aus Tirol werden seit 12. Februar, 0:00 Uhr beim Arlbergtunnel und auf der Passhöhe sowie in den Zügen von der Polizei und vom Bundesheer streng kontrolliert. Wer keinen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) hat, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt, darf nicht ausreisen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind von der Bundesverordnung ausgenommen. Damit soll weitere Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Mutation verhindert werden. Die Virusvariantenverordnung des Bundes galt vorerst bis 21. Februar und wurde dann nochmals um zehn Tage bis 3. März verlängert – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.
Virusvariantenverordnung nochmals verlängert
Wer aus dem Bezirk Landeck nach Vorarlberg reist, wird bei der Mautstelle St. Jakob im Vorfeld des Arlbergtunnels (S 16 Arlbergschnellstraße) bzw. auf den Arlbergpass (B 197 Arlberpassstraße) von der Polizei bzw. vom Bundesheer (Militärpolizei) kontrolliert. Für all jene, die keinen aktuellen negativen Corona-Test bei sich haben, besteht die Möglichkeit sich beim Schwimmbad in Pettneu am Arlberg testen zu lassen. Dort steht ein mobiler Testbus des Landes mit medizinischem Personal des Bundesheeres bereit. Auch in den Zügen auf der Arlbergbahn gibt es Kontrollen. Die BeamtInnen steigen dabei in am Bahnhof Landeck-Zams zu. Wem die Ausreise verweigert wird, der muss den Zug am Bahnhof St. Anton am Arlberg verlassen.
Auslaufen der Testverpflichtung
Die Durchimpfung des Bezirks Schwaz geht auch mit einem Auslaufen der Testverpflichtung zum Verlassen des Bundeslandes Tirol mit 10. März 2021 einher, heißt es in einer Presseaussendung des Landes. Diese Ausreisetestpflicht für alle TirolerInnen läuft am 10. März aus. Zu den Bedingungen, damit die 100.000 Impfstoffe von der EU zur Verfügung gestellt werden, zählt eine Testverpflichtung für die Modellregion Schwaz. Ab 11. März benötigen alle Personen mit Wohnsitz im Bezirk Schwaz den Nachweis eines negativen Coronatests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigentest nicht älter als 48 Stunden), wenn sie den Bezirk Schwaz verlassen wollen. Diese Maßnahme endet mit 25. März. Es gelten dabei dieselben Ausnahmen von der Testverpflichtung wie jüngst bei der Gemeinde Mayrhofen.
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