Neue Verordnung
FFP2-Maskenpflicht im Freien in Ischgl und St. Anton am Arlberg
ISCHGL, ST. ANTON AM ARLBERG. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck hat an stark frequentierten Orten im Freien in Ischgl und St. Anton am Arlberg eine FFP2-Maskenpflicht angeordnet. Die Verordnung wurde kundgemacht und trat mit Donnerstag, 13. Jänner, 0 Uhr in Kraft und gilt vorerst bis 20. Jänner.
Tourismusgemeinden besonders betroffen
Im Bezirk Landeck sind zuletzt die Corona-Zahlen deutlich angestiegen, insbesondere in den Tourismusgemeinden. Laut dem Corona-Dashboard des Landes Tirol (Stand 13. Jänner 2022, 08.30 Uhr) gibt es in St. Anton am Arlberg aktuell 278 Corona-Fälle. In Ischgl sind aktuell 244 Personen "Aktiv Positiv". Die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut dem AGES Dashboard am 12. Jänner im Bezirk Landeck bei 2.893,2. Für ganz Tirol lag sie am Mittwoch bei 1.388,2, für Österreich bei 841,7.
Maskenpflicht von 8 bis 24 Uhr
Zusätzlich zu den Vorgaben der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, im Rahmen derer die FFP2-Maskenpflicht bereits ausgeweitet wurde, gibt es nun auch in den Gemeindegebieten von Ischgl und St. Anton eine FFP2-Maskenplicht im Freien an ausgewiesenen, stark frequentierten Örtlichkeiten jeweils von 8 bis 24 Uhr. Dies wurde am Mittwoch (12. Jänner 2022) vonseiten der Bezirkshauptmannschaft Landeck verordnet.
Die Verordnung wurde am Mittwoch kundgemacht und tritt mit dem darauffolgenden Tag (Donnerstag, 13. Jänner 2022) in Kraft. In Anlehnung an die sechste Novelle der sechsten Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt sie mit Ablauf des 20. Jänners 2022 außer Kraft. Eine mögliche Verlängerung der Verordnung wird entsprechend den weiteren Entwicklungen neuerlich beurteilt werden.
Stark frequentierte Straßen und Plätze
In der Gemeinde Ischgl gilt die FFP2-Maskenpflicht in der Dorfstraße, am Silvrettaplatz und auf dem Fimbabahnweg.
In der Gemeinde St. Anton am Arlberg sind es folgende Bereiche:
- Dorfstraße vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4) - Fußgängerzone – bis zum Sparmarkt (Dorfstraße 66)
- Verbindungsweg Dorfstraße - Hannes Schneider Weg und Parkgelände vom Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer bis zum geg. Verbindungsweg
- Hannes Schneiderweg bis zur Kreuzung Verbindungsweg/Dorfstraße
- Lemmererweg ab Dorfstraße 33 bis zur Einmündung in die Dorfstraße
- Unterführung Fußgängerzone Richtung Bergbahnen (Kandaharweg 15)
- Bahnhofsvorplatz inkl. Dr. Otto Schuler Brücke
- Vorplatz Rendlbahn
- gesamter Busterminal West
- Unterführung Rendlbahn
- Dorfstraße vom Kreisverkehr West Landesstraße B197 bis zum Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
- Gesamter Kreisverkehr Hotel/Cafe Sailer (Dorfstraße 4)
- Kandaharweg vom Kreisverkehr Sailer bis Kandaharweg 15
- Vorplatz Galzigbahn
- Fußwegverbindung westlich Hotel Anton Kandaharweg 4
- Nassereinergasse
- Busterminal Ost
- Fußweg Busterminal Ost – Nassereinbahn
- Vorplatz Nassereinbahn
Weitere Gemeinden könnten folgen
Darüber hinaus finden derzeit weitere finale Abstimmungen hinsichtlich weiterer möglicher FFP2-Maskenpflichten an stark frequentierten Tiroler Örtlichkeiten statt.
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