Causa Ischgl
VSV: Hinterbliebene fordern im ersten Prozess 100.000 Euro
ISCHGL, WIEN (otko). Bei der Abreise aus dem Paznaun soll sich ein 72-Jähriger mit dem Coronavirus angesteckt haben – er verstarb. Der Sohn und die Witwe fordern nun Schadensersatz von der Republik Österreich. Eingebracht wurden diese Amtshaftungsklagen vom Verbraucherschutzverein (VSV).
Erste mündliche Verhandlung
In der Causa Ischgl findet die erste mündliche Verhandlung der Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich statt. Am Freitag, 17. September 2021, um 10.00 Uhr findet im Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (1011 Wien, Schmerlingplatz 11, Justizpalast), im Festsaal des OGH die erste öffentliche und mündliche Verhandlung in einer Amtshaftungsklage in der Sache "Ischgl 2020 gegen die Republik Österreich" statt, informiert der VSV (Verbraucherschutzverein) in einer Aussendung.
Amtshaftungsklagen eingebracht
Laut der APA, die auf einen Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) mit Berufung auf den VSV verweist, fordern der Sohn und die Witwe eines 72-jährigen Verstorbenen 100.000 Euro Schadensersatz von der Republik. Dieser soll sich bei der Abreise aus dem Paznaun im Bus angesteckt haben.
Nach der Ankündigung, dass die Quarantäne über Ischgl und das gesamte Paznaun sowie über St. Anton am Arlberg verhängt wird, reisten am 13. März 2020 tausende Urlauber überstürzt und ohne Kontrolle oder Registrierung aus den Corona-Hotspots ab, was zu einer weiteren Verbreitung des Virus führte.
Der VSV unter Obmann Peter Kolba hat daraufhin Berichte von über 6.000 Opfern gesammelt, Strafanzeigen erstattet und im September 2020 die ersten vier Musterprozesse gegen die Republik Österreich wegen Amtshaftung eingebracht – die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.
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