Gemeindpaket des Landes
LA Dominik Traxl: "1,8 Millionen Euro für Landecker Gemeinden"
Das kürzlich beschlossene Gemeindepaket des Landes bringt eine wertvolle Entlastung für die Landecker Gemeinden. Insgesamt 1,8 Millionen Euro fließen an die 30 Landecker Kommunen. Laut dem Zammer VP LA Dominik Traxl sollen damit vor allem die Mehrkosten für Energie und Personal abgefedert werden.
BEZIRK LANDECK. Die Tiroler Landesregierung hat auf Anregung von Gemeindereferent und Landeshauptmann Anton Mattle ein Gemeindepaket beschlossen. Insgesamt stellt das Land Tirol den Kommunen 25 Millionen Euro zur Verfügung.
"Damit sollen vor allem die Mehrkosten für Energie und Personal abgefedert werden. Die Gemeinden im Bezirk Landeck bekommen insgesamt mehr als 1,8 Millionen Euro und haben damit trotz, der zur Zeit hohen Energiekosten, noch genügend Spielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen",
betont der Zammer VP Landtagsabgeordnete und stv. Klubobmann Dominik Traxl.
Wertvolle Entlastung für die Gemeinden
Das Gemeindepaket des Landes ist für ihn eine wertvolle Entlastung für die Gemeinden im Bezirk, denn gerade in Krisenzeiten sind die Gemeinden ein wichtiger und stabiler Partner für das Land Tirol, der erste Ansprechpartner für die Menschen vor Ort und gleichzeitig auch ein wesentlicher Konjunkturmotor in der Region.
Die Aufteilung richtet sich einerseits nach einem fixen Satz je nach Einwohnerstärke, der restliche Betrag wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden aufgeschlüsselt. Damit wird vor allem jenen Gemeinden gezielt geholfen, die weniger Spielraum in ihrem Budget haben, und somit prozentuell stärker von der Teuerung betroffen sind.
Factbox Gemeindepaket Land Tirol
- Gemeinden mit bis 500 EinwohnerInnen: mind. 20.000 Euro
- Gemeinden mit 501 bis 1.000 EinwohnerInnen: mind. 40.000 Euro
- Gemeinden mit 1.001 bis 2.000 EinwohnerInnen: mind. 60.000 Euro
- Gemeinden mit 2.001 bis 3.000 EinwohnerInnen: mind. 80.000 Euro
- Gemeinden mit 3.001 bis 4.000 EinwohnerInnen: mind. 120.000 Euro
- Gemeinden mit 4.001 bis 5.000 EinwohnerInnen: mind. 150.000 Euro
- Gemeinden mit 5.001 bis 8.000 EinwohnerInnen: mind. 170.000 Euro
- Gemeinden mit 8.001 bis 10.000 EinwohnerInnen: mind. 200.000 Euro
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