Die Evangelische Kirche wählt in diesem Jahr

Pfarrerin Dr. Marianne Pratl-Zebinger | Foto: KK

Aufgrund der basisdemokratischen Struktur werden von unten nach oben im Laufe des Jahres alle Funktionen neu gewählt. Den Beginn bildet die Gemeindevertretungswahl im April in ganz Österreich. Alle Evangelischen sind aufgerufen, in ihren Pfarrgemeinden die Gemeindevertretungen neu zu wählen. Das ist bei uns in Leibnitz ein Gremium von 24 Menschen. Eine Amtsperiode dauert sechs Jahre.

Die Gemeindevertretung fällt alle wichtigen Entscheidungen der Pfarrgemeinde: sie bestimmt das Budget, sie entscheidet wann Gottesdienste gefeiert werden, sie trägt die Verantwortung für richtungsweisende Entscheidungen, z.B. Bauvorhaben, Aktivitäten, soziales Engagement oder die Wahl einer Pfarrerin. Aus ihrem Kreise wählt sie das Presbyterium, sozusagen den „Vorstand“ einer Pfarrgemeinde. Dessen Kurator ist in Leibnitz aktuell Dr. Gerhard Petrowitsch. Gemeinsam mit der Pfarrerin – in diesem Fall Dr. Marianne Pratl-Zebinger – vertritt er die Gemeinde nach außen und leitet das Pfarramt.

Er ist eine Besonderheit des evangelischen Lebens, dass auch die Pfarrerin kein Veto-Recht in der Gemeindevertretung hat, sondern nur eine Stimme. Aus dieser Gewichtung zeigt sich die bedeutende Rolle der Laien im evangelischen Leben. Unter Laien versteht man Menschen, die einem zivilen Beruf nachgehen und ihre Funktion in der Kirche in ihrer Freizeit wahrnehmen.

Diözesane Ebene

Wie jede Pfarrgemeinde entsendet die Pfarrerin und eine zweite Person in die Superintendentialversammlung (das steirische „Kirchenparlament“). Es besteht zur Hälfte aus Laien und zur Hälfte aus Pfarrern. Die Superintendentialversammlung tagt zweimal im Jahr und leitet die Diözese Steiermark. Auch sie wählt ihre Funktionsträger. Das sind in erster Linie der Superintendent (ein Pfarrer, auf 12 Jahre) und der Superintendentialkurator (ein Laie, auf sechs Jahre). Auch sie vertreten gleichberechtigt und gemeinsam die Diözese und führen die Geschäfte. Auch auf diözesaner Ebene gibt es einen „Vorstand“, den Superintendentialausschuss. Er besteht neben dem Superintendenten und Superintendentialkurator noch aus weiteren drei Pfarrern und vier Laien, regional verteilt.

Synode – höchste österreichweite Gremium

Das höchste, gesetzgebende Gremium der Evangelischen Kirche ist die Synode. Jede Superintendentialversammlung entsendet dorthin gewählte Vertreter. Sie wählt aus ihrer Mitte den Synodenpräsidenten, der ein Laie ist und den Vorsitz führt. Die Synode wählt den Oberkirchenrat. Dieser ist sozusagen die Geschäftsführung und besteht aus drei Laien und drei Pfarrern.

In jedes Amt auf jeder Ebene können Frauen und Männer gewählt werden.

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