Göttliche Zeichen
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- Bezirkshauptmann Manfred Walch
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Seit 1999 kann man mit einem Wunschkennzeichen eine Botschaft verbreiten.
Wie immer, wenn es etwas Neues gibt, ist am Anfang das Interesse dafür groß. Das war auch bei den Wunschkennzeichen nicht anders, weiß Bezirkshauptmann Manfred Walch. "Im ersten Jahr sind im Bezirk Leibnitz 228 Wunschkennzeichen beantragt worden", so der Leiter der Bezirksverwaltungsbehörde. Mittlerweile ist die Begeisterung nach dem anfänglichen Boom dafür etwas abgekühlt. Im Vorjahr gab es "nur" mehr 133 beantragte Wunschkennzeichen. Bis dato waren es heuer knapp 100 Anträge auf ein Wunschkennzeichen. Von den rund 50.000 im Bezirk Leibnitz zugelassenen Krafztfahrzeugen tragen, laut Auskunft der Behörde, nur 2.788 ein Wunschkennzeichen.
Was ist erlaubt?
Im Kraftfahrgesetz ist lediglich geregelt, so Walch, dass das Wunschkennzeichen nicht eine lächerliche oder anstößige Buchstabenkombination enthalten darf. "In der Praxis wird diese Norm aber auch so ausgelegt, dass Nazi-Kürzel wie etwa SS 1 oder HJ, auch nicht zugelassen werden", so der Bezirkshauptmann. Gegenüber der WOCHE Leibnitz bestätigt Walch, dass es die Buchstabenkombination "LB Gott 1" gebe und für eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren dafür zurzeit 228 Euro zu berappen sind.
Häufig sind bei Wunschkennzeichen, nach Auskunft des Bezirkshauptmannes, Vornamen oder Abkürzungen von Namen. "Wenn jemand Gottfried als Vornamen führt, warum soll er das nicht auch mit seinem Kennzeichen kund tun dürfen?", meint Walch. Auch für den Autor dieser Zeilen wäre das möglich, weil er als zweiten Vornamen in der Geburtsurkunde Gottfried stehen hat.
Keine Ablehnung
Da im Gesetz eine erschöpfende Aufzählung fehle, was als Wunschkombination verboten sei, habe der jeweilige Referent, der Referatsleiter und schließlich der Bezirkshauptmann zu entscheiden, was zulässig sei. Bei der Interpretation sei immer auch eine persönliche Einschätzung dabei. Wenn jemand einen persönlichen Hintergrund für eine Wunschkombination habe, werde das Ganze natürlich anders ausgelegt. "Soll ich zum Beispiel ein Wunschkennzeichen `LB Sexy 1`als anstößig verbieten, wenn sich jemand als Träger dieser Eigenschaft sieht", gibt Walch zu bedenken. Meines Wissens nach haben wir bis dato keinen Antrag auf ein Wunschkennzeichen mittels Bescheid abgelehnt", so der Bezirkshauptmann. Das Kürzel LB für Leibnitz lasse auch wenig sinnvolle Buchstaben- und Zahlenkombinationen zu.
Was mit Einnahmen geschieht
Die Einnahmen aus den Anträgen auf ein Wunschkennzeichen, so Walch, gehen an einen Verkehrssicherheitsfonds des Landes. Über die Verwendung der Mittel entscheide ein Verkehrssicherheitsbeirat beim Land. Die Einnahmen werden für Aktivitäten zur Hebung der Verkehrssicherheit verwendet.
Subserien für FF & Co.
Ein Sonderfall ist laut dem Bezirkshauptmann die Möglichkeit für Feuerwehr, Rettung, Behörden oder Taxis mit Verordnung eine so genannte Subserie zu erlassen. Damit ist eine Durchnummerierung der Fahrzeuge einer Einrichtung möglich. "Wenn man sich einmal für eine Subserie entschieden hat, ist allerdings kein anderes Wunschkennzeichen als das Subserien-Wunschkennzeichen mehr innerhalb der Serie möglich", erinnert Walch. Serienwunschkennzeichen sind auch für Betriebsfahrzeuge eines Unternehmens möglich.
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