Hilferuf des Sozialhilfeverbandes Leibnitz an die Landespolitik: "Die Entwicklung der Sozialkosten ist nicht weiter tragbar"

Bgm. Franz Platzer, Obmann des Sozialhilfeverbandes Leibnitz, richtet klare Worte an die Landespolitik. | Foto: KK
  • Bgm. Franz Platzer, Obmann des Sozialhilfeverbandes Leibnitz, richtet klare Worte an die Landespolitik.
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Seit 2006 erfolgte eine Kostensteigerung um rd. 160% ohne wesentliche Verbesserungen im Sozialsystem zu erkennen!
Die Vertreter der Gemeinden in der Verbandsversammlung des SHV Leibnitz sind nicht mehr bereit, die Kostenexplosion im Bereich der Sozialhilfe insbesondere der Pflegekosten mitzutragen. Sie gefährden den Handlungsspielraum für alle anderen Aufgaben der Gemeinden und somit die Zukunft und den sozialen Frieden in den Gemeinden.
Nachdem wiederholt der finanzielle Budgetbedarf im Rahmen der Beschlussfassung der Voranschläge keine Mehrheit fand und der Voranschlag 2018 nur nach Streichung entsprechender Reserven für zu erwartende Kostensteigerungen, unter anderem für den Bereich Pflege, im zweiten Anlauf noch mehrheitlich angenommen wurde, werden folgende Forderungen an die Landespolitik in Bezug auf die Sozialgesetzgebung sowie an die Bundespolitik in Bezug auf die Pflegefinanzierung als Gesetzgeber und Verursacher der Kostenentwicklung gestellt:

Kinder- und Jugendhilfe:

Fortsetzung eines Globalbudgets auf Basis bisheriger Kostenlimits
Gravierende Mehrkosten der Inklusion im schulischen Bereich (Aufgabe von Land und Bund) dürfen nicht weiter auf die Sozialhilfeverband abgewälzt werden

Behindertenhilfe:

Ebenfalls Einführung von Globalbudgets zur Planbarkeit der Kostenentwicklung und des allgemeinen Betreuungsbedarfes
Einführung eines Selbstkostenanteiles zur Begrenzung bzw. Lenkung des Bedarfs gegenüber dem sehr breit aufgestellten Sozialmarktangebot, das in zahlreichen Bereichen eine Überbetreuung bewirkt – weil „gratis“ und dadurch die Kosten entgleiten lassen.

Die Entrümpelung von bestehenden Angeboten und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe! Während laufend neue Versorgungsleistungen angeboten werden, bleiben die meisten bisherigen Leistungen aufrecht und steigern dadurch den Kostenaufwand. Eine laufende Evaluierung und Bereinigung ist notwendig.

Sozialhilfe:

Mindestsicherung: Diese soll teilweise als Sachleistung gewährt werden. Anreize zu Arbeitsleistungen und eigenem Einkommen sind kaum gegeben. Die Anzahl der Mindestsicherungsbezieher liegt weit über jene zum Zeitpunkt der Einführung und ist durch den Anspruch von Asylberechtigten konstant hoch.

Pflegeheimkosten:

Als Folge des Wegfalls des Pflegeregresses muss die Finanzierung der Pflege aus dem Sozialkostenaufwand herausgenommen und dafür eine neue Finanzierungsstruktur auf Bundesebene geschaffen werden, wie z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung, eigene zweckgebundene Steuereinnahmen.
Mitmenschen mit Pflegebedarf haben aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung Anspruch auf Pflegegeld. Daher sind die Kosten der Pflege keine Sozialleistung sondern ein entsprechender Aufwand der Krankenversicherung. Die überwiegende Kostenexplosion im Bereich der Sozialleistungen betreffen die Pflegeheimkosten nach Wegfall des Pflegeregresses. Bisherige Selbstzahler und zahlreiche Neuanträge drücken auf einen stark steigenden Bedarf an Pflegeheimbetten und lassen die Kosten des SHVs ins Unendliche steigen. Allein die hochgerechneten Mehrkosten im Jahr 2018 betragen rd. € 3 Mio. und sind im Budget nicht berücksichtigt.

„Die Pflegefinanzierung ist auf der dzt. Grundlage selbst ein Pflegefall“

und muss daher auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung auf eine solide Basis gestellt werden. Die nunmehr zu erwartende Belastungen durch die Pflegeheimkosten gefährden die Haushalte der Gemeinden!
Finanzierungsbeitrag (Sechstelzahlungen) des Landes:
Das Land hat die notwendigen Sechstelzahlungen als Vorschussleistung für den 60%igen Finanzierungsanteil jeweils auf die Entwicklung in den einzelnen Leistungsbereichen anzugleichen. Bisherige Rückstände von mehr als 3 Millionen Euro im Jahr und das bis zum Zeitpunkt der Freigabe mit rechtswirksamen Rechnungs- abschluss des Landes, oftmals bis zu 12 Monate nach Leistungserbringung durch den Verband, gefährden die Zahlungsfähigkeit der Verbände und somit die rechtzeitige Abgeltung erbrachten Leistungen von Trägereinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Behindertenhilfe und Pflegeheimbetreiber. Der Gesetzgeber und damit Verursacher für rd. 99 % der vom Sozialhilfeverband Leibnitz zu tragenden Kosten hat auch die Pflicht, die dafür anteilig zu erbringende Finanzleistungen rechtzeitig zu tätigen.

Das Land Steiermark wird für den Bereich der Sozialgesetzgebung zwecks Aufrechterhaltung der sozialen Versorgungssicherheit aufgefordert, die Belastungen für die Gemeinden auf maximal 20 % der Einnahmen (Anordnungssoll) auszurichten. Die Bundesregierung wird nach Wegfall des Pflegeregresses aufgefordert, die Pflegefinanzierung kostenneutral von den Sozialkosten neu aufzustellen und die Gemeinden zur Gänze von den Pflegekosten zu entbinden: Denn „Sozial ist“, wenn die Grundversorgung für jene gesichert ist, die sie brauchen. „Unsozial ist“, wenn sich die Leistungsträger, wie z.B. Gemeinden das Sozialsystem nicht mehr leisten können und erbrachte Leistungen für jene, die unsere soziale Unterstützung wirklich brauchen, nicht mehr bezahlt werden können.

Kommentar von Bgm. Franz Platzer, Obmann des SHV Leibnitz

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