Das Arbeitsrecht sieht Neuerungen vor
Die Arbeitszeiten sollen per Gesetz neu geregelt werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibt dabei unverändert. Ziel ist es, eine 4-Tage-Woche zu ermöglichen, um somit längere Freizeitblöcke zu erreichen. Die Konkurrenzklausel soll von 2.000 auf 3.020 Euro erhöht werden. Arbeitnehmer unter diesem Richtsatz müssen somit keine Verpflichtungen gegenüber dem alten Dienstgeber bei Firmenwechsel eingehen. Der Zugang zu Mehrurlaub soll ermöglicht werden. Jährlich wechseln bereits 1,3 Millionen Arbeitnehmer ihren Dienstgeber und das Erreichen der 6. Urlaubswoche wird dadurch immer schwieriger. Ein Kündigungsschutz von 4 Wochen
bei Fehlgeburten wird eingeführt.
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