Friedl & Holler, Rechtsanwälte
Übergeben – nicht mehr leben?
Dieses Sprichwort ist bekanntlich Sinnbild einer traditionellen und überholten Einstellung, die einer Übergabe zu Lebzeiten häufig entgegen steht. Gerade ältere Personen scheuen die mit einer Übergabe verbundenen Veränderungen, etwa weil sie befürchten, die gewohnte Machtposition aus den Händen zu geben oder Angst davor haben, ihren Stellenwert in der Familie zu verlieren. Nicht selten übersehen sie allerdings das Konfliktpotenzial, das eine ungeregelte Erbsituation im Falle ihres Ablebens für die Hinterbliebenen birgt. Die anwaltliche Praxis und unzählige Erbschaftsprozesse zeigen jedenfalls, dass eine Übergabe zu Lebenszeiten zu empfehlen ist. Idealerweise werden im Übergabsvertrag Gegenleistungen wie Ausgedingsleistungen sowie Wohnungsgebrauchsrechte zugunsten der Übergeber eingeräumt, während die Position der Übernehmer durch Erb- und Pflichteilsverzichte der weichenden Erben abgesichert wird. Um ein friedliches Miteinander der Generationen zu sichern, sollten Betroffene Klarheit schaffen und vorsorgen, indem sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens kontaktieren, um die möglichen Optionen zu besprechen.
Für Fragen rund um das Thema Übergabe oder zu anderen Rechtsgebieten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Friedl & Holler Rechtsanwälte GmbH
Konradweg 1, 8430 Leibnitz
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