Teilnahmebedingungen: LCS Queen

1. Veranstalter und Kurzbeschreibung:
Veranstalter des Wettbewerbs „LCS-Queen 2014“ ist das LCS-Leoben City Shopping, Hauptplatz 19, 8700 Leoben. Die Wochenzeitungs GmbH Steiermark (WOCHE) fungiert als exklusiver Medienpartner des Veranstalters, ist aber nicht (Mit-)Veranstalterin des Wettbewerbs.

Der Veranstalter bietet den Teilnehmern die Möglichkeit um den Titel der „LCS-Queen 2014“ zu kämpfen und LCS-Gutscheine im Gesamtwert von € 1.000,- (1. Platz € 500,-;
2. Platz € 300,- und 3. Platz € 200,-) zu gewinnen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg, insbesondere die gerichtliche Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegen das LCS-Leoben City Shopping und die WOCHE ist ausgeschlossen.

2. Teilnahmevoraussetzungen:

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und steht jeder natürlichen Person ab 18 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Österreich offen, die sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt und sich rechtzeitig während der noch offenen Bewerbungsfrist formgerecht und entsprechend diesen Teilnahmebedingungen beworben hat, mit Ausnahme der Mitarbeiter des LCS-Leoben City Shopping und der WOCHE und deren Familienangehörigen.

3. Abwicklung des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb findet in zwei Phasen (erste Phase: Bewerbung und Ermittlung der Finalisten; zweite Phase: Finalrunde) statt.

Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen am Wettbewerb teilnehmen und sich bewerben; es ist nur eine Bewerbung zulässig. Teilnehmer, die falsche Angaben zur Person oder zu Kontaktdaten gemacht haben oder sich mehrfach beworben haben, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Teilnehmer kann seine Bewerbung direkt an die LCS-Verwaltung (Hauptplatz 19, 2. Stock, 8700 Leoben) per Post, oder per Mail (office@lcs.co.at) unter dem Stichwort „LCS-Queen 2014“ oder über das Online-Formular auf der Seite: www.woche.at/leoben abgeben. Im Zuge der Bewerbung sind folgende Angaben zur Person des Teilnehmers erforderlich:

- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse(n)

Außerdem ist im Zuge der Bewerbung bei Online-Registrierung der Upload und bei offline-Bewerbungen die Einsendung einer Kurzbeschreibung was gerade ihn/sie zum Shoppingprofi macht, die namentliche Nennung des Shoppingbegleiters und die Einsendung eines aktuellen Portrait- und eines Ganzkörperfotos gemeinsam mit der Bewerbung notwendig, wobei alle Fotos den Teilnehmer von vorne zeigen müssen. Fotos, die andere Personen als den Bewerber darstellen, sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen; ebenfalls ausgeschlossen sind Fotos mit sexuellen, pornographischen, gewalttätigen, diskriminierenden oder rechtlich unzulässigen Darstellungen.

Das LCS-Leoben City Shopping und die WOCHE behalten sich vor, eingesandte Bewerbungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch auf Teilnahme oder einen Gewinn besteht nicht.

Aus allen Einsendungen werden 12 Finalisten zufällig ermittelt. Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Alle Finalisten werden vom LCS-Leoben City Shopping telefonisch kontaktiert und auf dem Internetauftritt des LCS (www.leobencityshopping.at) und der WOCHE (www.woche.at/steiermark) namentlich, inkl. Foto vorgestellt.

Die 12 Finalisten erhalten LCS-Gutscheine im Wert von € 300,- und den Auftrag, zu einem bestimmten, vom Veranstalter vorgegebenen, Termin mit diesen Gutscheinen zu einem den Teilnehmern vorgegebenen Thema im LCS-Leoben City Shopping einzukaufen. Start und Ende der Shoppingtour ist die LCS-Verwaltung. Den Teilnehmern steht ein Zeithorizont von 3 Stunden zur Verfügung. Alle sichtbaren Teile des Outfits müssen aus dem Shoppingbudget gekauft worden sein und die Gesamtkosten dürfen die € 300,- nicht überschreiten. Es sind mindestens 3 Teile zu erwerben und die Kassabelege als Beweis beim Veranstalter in der LCS Verwaltung bis spätestens 30 Minuten nach Ablauf der für den Einkauf zur Verfügung stehenden drei Stunden abzugeben.

Teilnehmer, die die Kassabelege nicht, oder nicht rechtzeitig retournieren werden von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich diesfalls vor, die erworbenen Kleidungsstücke oder ein noch vorhandenes, nicht verbrauchtes Restguthaben vom Teilnehmer zurückzufordern. Der Teilnehmer ist diesfalls zur Erstattung verpflichtet.

Nicht verbrauchtes Shoppingbudget muss an das LCS-Leoben City Shopping retourniert werden.

Alle 12 Finalisten verpflichten sich bei der Schlussveranstaltung am 26.09.2014 das geshoppte Outfit vor der Jury auf der Bühne im LCS-Dominikanerhof zu präsentieren. Eine mehrköpfige Jury bewertet die Outfits nach Erfüllung der Themenstellung, Kreativität bei der Auswahl und Kombination der Kleidungsstücke; Anzahl der gekauften Kleidungsstücke und allfällig vorhandenes nicht verbrauchtes Restbudget. Die Jury ermittelt durch Punktevergabe 3 Gewinner. Von diesem Event werden Foto- und Filmaufnahmen angefertigt, die zum Zwecke medialer Berichterstattung über die Schlussveranstaltung verwendet werden.

Alle Finalisten, die (I) die Kassabelege rechtzeitig retourniert haben, (II) das Shopping-Budget nicht überschritten haben und (III) die den Teilnahmebedingungen entsprechend alle sichtbaren Kleidungsstücke und zumindest die vorgegebene Mindestanzahl an Kleidungsstücken zum vorgegebenen Thema eingekauft haben, (IV) zur Schlussveranstaltung erschienen sind und (V) dort ihr geshopptes Outfit präsentiert haben, können das geshoppte Outfit behalten. Nicht verbrauchtes Shoppingbudget ist zu retournieren.

Die 3 Gewinner erhalten zusätzlich LCS-Gutscheine im Gesamtwert von € 1.000,-
(€ 500,-, € 300,-, € 200,-).

Finalisten, die zur Schlussveranstaltung nicht erscheinen oder vor der Schlussveranstaltung die Zustimmung gemäß Punkt 5 lit c widerrufen und von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden, sind verpflichtet, dem Veranstalter das überlassene Shoppingbudget in voller Höhe zu ersetzen. Dies gilt ebenso – auch betreffend eines allenfalls dem Teilnehmer bereits zugekommenen Gewinns -, wenn im Nachhinein aus Ausschlussgrund vom Wettbewerb bekannt wird.

4. Besondere Bestimmungen betreffend Bewerber-Fotos und Bewerbungen:
Der Teilnehmer räumt sowohl dem Veranstalter als auch der WOCHE an allen von ihm im Rahmen des Wettbewerbs eingesandten Teilen der Bewerbung (insbesondere auch den Fotos/Lichtbildern) das unentgeltliche, unwiderrufliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte nicht ausschließliche Recht ein, die Bewerbungen als Ganzes und in all ihren Teilen

- dauerhaft in einem Archiv zu speichern,
- im Zusammenhang mit der Abwicklung des Wettbewerbs zu verwenden und sowohl in Printmedien als auch in Onlinemedien zu veröffentlichen
- für redaktionelle Berichterstattung, insbesondere über den Wettbewerb, und auch zum Zwecke der Werbung (insbesondere Eigenwerbung, Image-Werbung sowie Außenwerbung ohne sachliche, örtliche und zeitliche Einschränkung) für die Produkte, Aktionen sowie Print- und Online Medien unter dem Dach der Regionalmedien Austria AG sowie für Produkte und Aktionen der LCS zu verwenden und zu verwerten
- auf sonst jegliche erdenkliche Art und Weise zu verwerten (§§ 14 ff UrhG) und
- zu modifizieren, anzupassen, zu bearbeiten.

Diese Rechteeinräumung erstreckt sich auch auf Technologien und Verwertungsarten, die gegenwärtig nicht bekannt sind und erst in Zukunft entwickelt werden.

Der Teilnehmer darf im Rahmen des Wettbewerbs nur Bewerbungen einsenden, an welchen dem Teilnehmer jene Verwertungsrechte/Nutzungsrechte zukommen, die eine Rechteeinräumung an das LCS-Leoben City Shopping und die WOCHE in dem gemäß dem im Vorabsatz angeführten Umfang ermöglichen.

Der Teilnehmer garantiert (§ 880a ABGB) gegenüber dem Veranstalter und der WOCHE und haftet diesen dafür, dass

- er selbst entweder Urheber oder Werknutzungsberechtigter der von ihm im Rahmen des Wettbewerbs eingesandten Bewerbung und Fotos ist und er an diesen über die Nutzungsrechte/Verwertungsrechte verfügt, die eine Rechteeinräumung an den Veranstalter sowie an die WOCHE in dem oben angeführten Umfang ermöglichen
- die im Rahmen der Bewerbung eingesandten Fotos den Bewerber zeigen
- durch die Bewerbung nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird.

Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass alle veröffentlichten Fotos ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Vorgangsweise von anderen Nutzern heruntergeladen, verändert und anderweitig verbreitet werden können; für eine derartige Verwendung durch Dritte können weder das LCS-Leoben City Shopping noch die WOCHE vom Teilnehmer verantwortlich gemacht werden.

5. Datenschutzbestimmungen und Zustimmungserklärungen:
a) Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung auf elektronischen Datenträgern und Verwendung seiner im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geschlecht, Wohnort, Geburtsdatum, eMail-Adresse[n], TelefonNr., FaxNr.) durch das LCS und die WOCHE und der Aufnahme und Speicherung dieser Daten in den Kundendatenbanken der genannten Unternehmen zu. Die vom Teilnehmer im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geschlecht, Wohnort, Geburtsdatum, eMail-Adresse[n], TelefonNr., FaxNr.) werden zum Zwecke der Abwicklung des Wettbewerbs sowie im Rahmen einer Kundendatenbank verwendet.

b) Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er sowohl vom LCS-Leoben City Shopping als auch von der WOCHE Informationen über die Produkte der genannten Unternehmen (LCS: Aktionen und Veranstaltungen betreffend das LCS; WOCHE: Printmedien, Internetplattformen www.meinbezirk.at und www.woche.at) zwecks Marketings per Post, E-Mail, SMS oder telefonisch kontaktiert wird.

c) Der Teilnehmer räumt dem LCS-Leoben City Shopping und der WOCHE das unentgeltliche Recht ein, dass über den Wettbewerb unter Nennung seines Namens und Veröffentlichung seines Bildnisses in Print- und Onlinemedien der WOCHE (Woche Stmk, woche.at) sowohl redaktionell als auch in der Form von Werbebeiträgen Bericht erstattet werden kann.

d) Weiters erteilt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung, dass sein Bildnis zeigende Aufnahmen von der WOCHE unentgeltlich und räumlich und zeitlich unbegrenzt sowohl im Print- als auch im Onlinebereich in den unter dem Dach der Regionalmedien Austria (insbesondere Bezirksblätter NÖ, T, Sbg, Bgld; Woche Stmk, Ktn; RZ Regionalmedien, Bezirksrundschau OÖ; meinbezirk.at; woche.at) erscheinenden Medien ohne inhaltliche Beschränkung verwendet und veröffentlicht werden, und zwar für redaktionelle Berichterstattung, Werbung (sowohl Eigenwerbung als auch Fremdwerbung für Kunden), Marketing, Onlinenutzung, Illustrationen etc..

e) Der Teilnehmer stimmt zu, dass sein Bildnis zur Verwendung im Hinblick auf die Rechteeinräumung gemäß Punkt b)-d) auf Datenträger(n) und in Bildarchiven der Regionalmedien Austria AG gespeichert wird.

Die Zustimmung zu den Punkten a)-d) kann vom Teilnehmer jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist entweder an das LCS-Leoben City Shopping (office@lcs.co.at) oder die WOCHE (leoben@woche.at) zu richten.
Im Falle eines Widerrufes der Zustimmung zu Punkt c) kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Es ist untersagt, ohne Zustimmung seitens des LCS-Leoben City Shopping und der WOCHE, Bilder von den Internetseiten www.leobencityshopping.at und www.woche.at , herunterzuladen oder zu vervielfältigen.

Die Teilnehmer werden darüber informiert, dass alle veröffentlichten Fotos ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit einer derartigen Vorgangsweise von anderen Nutzern heruntergeladen, verändert und anderweitig verbreitet werden können; für eine derartige Verwendung durch Dritte können weder LCS-Leoben City Shopping noch die WOCHE vom Teilnehmer verantwortlich gemacht werden.

6. Haftung
Weder das LCS noch die WOCHE haften dem Teilnehmer für Nachteile, die dem Teilnehmer im Berufs- oder Privatleben durch die Teilnahme am Wettbewerb erwachsen.

7. Ende der Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 13.09.2014, 23:59:59 Uhr.

Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.

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