Asylwerber beschäftigen statt ausländische Saisonarbeiter und Erntehelfer

Die Land- und Forstwirtschaft ist nach wie vor eine der wenigen Branchen, die auf stetig steigende Beschäftigungszahlen verweisen kann. Dieser Bedarf kann aber aus dem heimischen Arbeitskräftepotenzial nicht gedeckt werden. Die Steiermärkische Landarbeiterkammer fordert daher die Politik und die zuständigen Stellen dringend auf, geeignete Programme und Begleitmaßnahmen zu installieren, um Asylwerbern eine Beschäftigungsmöglichkeit in der Land- und Forstwirtschaft zu eröffnen bzw. zu erleichtern. Für diese Menschen müssen neben einer gezielten Sprachförderung auch berufliche Ausbildungsmöglichkeiten für die Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft organisiert werden. Gleichzeitig wäre es sinnvoll und notwendig, die jährlich verordneten Kontingente in der befristeten Ausländerbeschäftigung (Saisoniers und Erntehelfer) zukünftig zurück zu nehmen bzw. auszusetzen.
„Diese Maßnahmen sind aus volkswirtschaftlicher Betrachtung sinnvoll und daher sofort in Angriff zu nehmen, da sie die Kosten für die Grundversorgung von Asylwerbern reduzieren, gleichzeitig aber keinen heimischen Arbeitsplatz gefährden. Für die steirische Land- und Forstwirtschaft würde dieser Vorschlag bedeuten, dass sie auf die befristete Beschäftigungsbewilligung von 630 Saisonarbeitern und Erntehelfern aus Ländern wie Ukraine oder Montenegro (Drittstaaten) verzichten müsste, stattdessen aber auf das bis dato nicht genutzte Arbeitskräftepotential von Asylwerbern zurückgreifen könnte. Diese Menschen hätten eine Beschäftigung und müssten nicht untätig ihre Asylverfahren abwarten und könnten so schneller in unsere Gesellschaft integriert werden“, erklärt Christian Mandl, Präsident der Steiermärkischen Landarbeiterkammer.
Die Steiermärkische Landarbeiterkammer stellt abschließend klar, dass in diesem Fall auch für Asylwerber die gleichen Rahmenbedingungen – arbeitsrechtlich und kollektivvertraglich – gelten müssen, wie für heimische Arbeitnehmer.

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