"Beim Reden und beim Rauchen kommen die Leute zusammen"
Mit einem Vergleich endete der Gerichtsstreit um Rauchgewohnheiten in einem Leobener Gemeindewohnhaus.
LEOBEN. Wenn im Vatikan aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle weißer Rauch aufsteigt, ist das ein Zeichen, dass ein neuer Papst gewählt wurde. Die Redewendung "weißer Rauch" wird auch im übertragenen Sinne benutzt, wenn in einer Verhandlung eine Lösung gefunden wurde –
wie jetzt in einem schwelenden Konflikt um das Rauchen in einer Gemeindewohnung in Leoben.
Lokalaugenschein
Wie berichtet fühlt sich eine Leobenerin durch den Zigarettenrauch von unter ihr wohnenden Mietern gestört. Die Angelegenheit landete bei Gericht und gipfelte am Donnerstag vergangener Woche in einem "Ortsaugenschein" im Gemeindebau in der Leobener Moserhofstraße. Richter Christian Lackner und die Rechtsbeistände der Klägerin und der Beklagten wollten bei der mündlichen Streitverhandlung vor Ort überprüfen, ob der Zigarettenrauch der Beklagten das ortsübliche Ausmaß überschreitet und die ortsübliche Benutzung der Wohnung der Klägerin wesentlich beeinträchtigt.
Gerichtlicher Vergleich
Zu einer "Rauchprobe" durch den Richter ist es nicht gekommen, weil es aufgrund von Gesprächen zwischen den Rechtsanwälten und den Parteien zu einer Einigung kam, die in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert wurde. Dieser lautet, dass die beiden beklagten Raucher sich verpflichten, ganzjährig in der Zeit von 8 bis 9 Uhr, von 12 bis 15 Uhr sowie in der Zeit von 17 bis 18 Uhr weder in der Wohnung, noch aus der Wohnung heraus, noch auf dem Balkon zu rauchen und überdies ganztägig (durch 24 Stunden) nicht aus dem Schlafzimmer heraus zu rauchen.
Zufriedenstellendes Ergebnis
Rechtsanwalt Klaus Hirtler: "Diesen Vergleich hat die von uns vertretene Klägerin als zufriedenstellendes Ergebnis zur Kenntnis genommen. Für mich ist das ein schöner Kompromiss im Sinne einer guten Nachbarschaft."
Es gab eine – wenn auch – zaghafte Annäherung der Klägerin gegenüber ihren Nachbarn beim Ortsaugenschein in der Wohnung der Beklagten, in der auch kein Rauchgeruch wahrnehmbar war. Das veranlasste Rechtsanwalt Heimo Jilek zur treffenden Aussage: "Beim Reden und beim Rauchen kommen die Leute zusammen."
Lesen Sie dazu auch den Kommentarvon Wolfgang Gaube
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