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Darauf gilt es beim Gebrauchtwagenkauf zu achten

Beim Gebrauchtwagenkauf sollte nicht nur auf das Äußere des Fahrzeuges geachtet werden, sondern auch die Technik überprüft werden. Ein Ankaufstest bei einer unabhängigen Stelle kann Sicherheit geben.  | Foto: Panthermedia
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  • Beim Gebrauchtwagenkauf sollte nicht nur auf das Äußere des Fahrzeuges geachtet werden, sondern auch die Technik überprüft werden. Ein Ankaufstest bei einer unabhängigen Stelle kann Sicherheit geben.
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Das Frühjahr ist eine beliebte Zeit, um ein neues Auto zu kaufen. AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger gibt Tipps, worauf beim Gebrauchtwagenkauf zu achten ist. 

STEIERMARK. Frühlingsbeginn bedeutet Zeit für Neues und so ist das Frühjahr traditionell eine beliebte Zeit, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Dies bestätigen auch Zahlen der Statistik Austria zu Neu- beziehungsweise Gebrauchtzulassungen, die in den Monaten März und April mitunter am höchsten sind. Nicht immer muss oder kann es allerdings ein Neuwagen sein.

Ganz im Gegenteil, "derzeit sind Gebrauchtwägen so begehrt wie lange nicht", weiß AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger zu berichten. Doch worauf gilt es beim Gebrauchtwagenkauf zu achten? Wann sollten die Alarmglocken schrillen? Eine Devise, mit der man beim Gebrauchtwagen im wahrsten Sinne des Wortes besser fährt, lautet "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". 

Im Vorfeld informieren

Wenn es an den Kauf eines Gebrauchtwagens geht, schadet es nicht, sich vorab zu informieren und sich Gedanken darüber zu machen, was man eigentlich möchte: Welche Anforderungen muss das Auto erfüllen? Gibt es eine bestimmte Marke, die bevorzugt wird, da damit bereits gute Erfahrungen gemacht wurden? Und falls ja, mit welchen Problemen sind bei diesem Autotyp zu rechnen? 

Kauf beim Händler oder privat?

Zudem gilt es zu entscheiden, ob man den Wagen bei einem Händler kauft oder privat. Beides habe laut Zeilinger seine Vor- und Nachteile. Rechtlich besser gestellt sei man auf jeden Fall beim Kauf von einem Händler, da dieser die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen könne. Wurde ein Fahrzeug etwa vor einem Jahr zugelassen, kann die Gewährleistung lediglich von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden.  

Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben. | Foto: Konrad
  • Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Leoben.
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Beim Kauf über den Händler wird im Kaufvertrag in der Regel die Zustandsklasse angegeben. Die Klasse 1 entspricht einem Neuwagen, in die Klasse 4 wiederum fallen Fahrzeuge, die nicht mehr zulassungsfähig oder fahrbereit sind. Klasse 3-Wagen sind meist Fahrzeuge mit einer hohen Kilometerleistung, größere Reparaturen sind zu erwarten.

"Die Zustandsklassen gehen von 1 bis 4, wobei die Grundregel lautet: 1 und 2 kann ich kaufen, bei der Klasse 3 können Käufer ihr Geldbörserl schon einmal geöffnet lassen, denn künftige Reparaturen sind vorprogrammiert."
Guido Zeilinger

Während der Preis in der Regel für einen Privatkauf spricht, sei die Gewährleistung in den meisten Fällen ausgeschlossen, erklärt der Konsumentenschutzexperte. Falls also kurz nach dem Kauf Mängel auftreten würden, sei man im Vergleich zum Kauf über einen Händler in der schlechteren Position, so Zeilinger und müsse mit "Scherereien" rechnen. 

Ankaufstest dringend empfohlen

Egal wofür man sich schließlich entscheidet, ob der Wagen über einen Händler oder privat gekauft wird, ein Ankaufstest bei einer unabhängigen Stelle (ÖAMTC, Arbö) sollte unbedingt durchgeführt werden. Auf diese Weise können sich Käufer:innen absichern und wissen, mit welchen Mängeln sie es zu tun haben. Denn "falsches Vertrauen ist der erste Sprung in der Porzellanschale", gibt der Konsumentenschutzexperte zu bedenken. 

Generell rät Guido Zeilinger Autokäufer:innen dazu, auf ihr Bauchgefühl zu hören, sich jedoch nicht von einem "schönen Äußeren" ablenken zu lassen. "Nur weil das Fahrzeug hübsch aussieht und schön geputzt ist, sollte man die inneren Werte und die Technik nicht außer Acht lassen", fasst der Konsumentenschutzexperte zusammen. 

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