Mieter bekommen Geld retourniert

Bewohner der Mallingersiedlung, Johann Brandmayr, Gudrun Haag und Helga Renner sind KPÖ-Stadtrat Werner Murgg (2. von rechts) dankbar für sein Engagement.
  • Bewohner der Mallingersiedlung, Johann Brandmayr, Gudrun Haag und Helga Renner sind KPÖ-Stadtrat Werner Murgg (2. von rechts) dankbar für sein Engagement.
  • hochgeladen von Astrid Höbenreich-Mitteregger

LEOBEN. „Es war 2014, als jene Mieter der BUWOG-Mallinger-Siedlung in Leoben, die mit Gas heizten, ein Schreiben der BUWOG bekamen, in dem sie unterrichtet wurden, dass sie sich mit einer einmaligen Zahlung von 120 Euro an das Fernwärmenetz der Stadt anschließen lassen könnten“, erklärte Werner Murgg, KPÖ-Stadtrat, die Anfänge des Falles, der letzlich in einen längeren Rechtsstreit mündete, nun aber ein gutes Ende für die Mieter fand. „Es gab Informationsveranstaltungen darüber und immer wurde uns versichert, dass für uns nicht mehr Kosten daraus entstehen würden“, bestätigten auch die drei Mieter Gudrun Haag, Helga Renner und Johann Brandmayr, die sich folglich für den Umstieg auf Fernwärme entschieden. Mit der ersten Energiekostenabrechnung im Jahr 2014 fielen sie allerdings aus allen Wolken. Die Vorschreibung war deutlich höher. „Ich habe für das Gas monatlich 56 Euro bezahlt, nun waren 79 Euro und 400 Euro Nachzahlung vorgeschrieben“, so Helga Renner. „Die BUWOG verrechnete den Mietern die Investitionskosten für die Installation der Fernwärme in den Energiekosten, was nicht sein darf. Dafür muss der Vermieter aufkommen“, bestätigt Werner Murgg, der sich für das Recht der Mieter einsetzte und bei der Schlichtungsstelle für Mietfragen der Gemeinde ein Verfahren anhängig machte.

Recht für die Mieter

Kürzlich bekamen die Mieter Recht, die BUWOG habe nicht gegen das Urteil berufen, so Murgg. „Es ist erfreulich, dass wir nach eineinhalb Jahren Recht für die Mieter erwirkt haben.“ Die mehr als hundert betroffenen Bewohner bekommen nun zwischen 300 und 700 Euro rückerstattet, je nach Wohnungsgröße. Laut Techem Messtechnik, die die Korrektur der Wärmekostenabrechnung an die Mieter übermittelte, habe die BUWOG die „Kostenposition aus den Energiekosten der Jahre 2014 und 2015 zur Gänze übernommen.“ Murgg ist nun skeptisch gegenüber den kommenden Energiekostenabrechnungen: „Hier wird nur von den vergangenen Jahren gesprochen. Sollten sich die Kosten für 2016 erneut erhöhen, werden wir uns wieder an die Schlichtungsstelle wenden und wenn nötig in weiteren Instanzen ein rechtsgültiges Urteil erwirken." Ein Fall, der Präzedenzwirkung hätte.

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