Stadt Leoben und Trofaiach
Taferlklassler werden mit Schulstartgeld unterstützt
Sowohl die Stadt Leoben als auch Trofaiach unterstützen Familien beim Schuleintritt ihres Kindes finanziell.
LEOBEN/TROFAIACH. Es ist soweit, der Schulstart steht vor der Tür. Um Familien gerade zu Beginn des Semesters finanziell unter die Arme zu greifen, gibt es von der Stadt Leoben und der Stadtgemeinde Trofaiach eine finanzielle Unterstützung für Taferlklassler.
Stadt Leoben vergibt LE-Gutscheine
Erstklassler in der Stadt Leoben erhalten ein Schulstartgeld in der Form von LE-Gutscheinen im Wert von 80 Euro. Die Gutscheine werden von Dienstag, 14. September, bis einschließlich Montag, 20. September, zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses (Montag und Donnerstag jeweils von 8 bis 16 Uhr, sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr) im Bürgerservice ausgegeben.
Voraussetzung dafür ist einerseits der erstmalige Besuch der ersten Klasse einer Volksschule im Stadtgebiet von Leoben – unabhängig davon, ob es sich um eine städtische oder private Schule handelt – sowie ein Hauptwohnsitz in Leoben. Das nötige Antragsformular erhalten die Schülerinnen und Schüler an ihrem ersten Schultag. Mit dem ausgefüllten Formular und einem Lichtbildausweis können die Eltern der Kinder anschließend ins Bürgerservice der Stadt Leoben gehen und das Schulstartgeld abholen. Schüler privater Volksschulen benötigen zudem einen Meldezettel und eine Schulbesuchsbestätigung.
Reitingtaler für Trofaiacher Erstklassler
In Trofaiach erhalten Familien bei Ersteintritt ihres Kindes in eine der beiden Volksschulen und gleichzeitigem Hauptwohnsitz in Trofaiach einen Zuschuss in der Höhe von 300 Euro. Dieser wird in Form von Reitingtalern zwischen Mitte und Ende September ausbezahlt. Der genaue Termin ist der Ankündigung an der Amtstafel, der Gemeindezeitung sowie dem Aushang in den Volksschulen zu entnehmen. Um die Taler abholen zu können, werden lediglich die Schulbesuchsbestätigung der jeweiligen Volksschule, sowie ein Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten benötigt.
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