Bei Online-Geschäften
Angebliche Käufer drohen Inserenten am Telefon

Die angeblichen Interessenten bedrohen den Verkäufer am Telefon. | Foto: Pixabay
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Die Arbeiterkammer warnt vor einer neuen Masche, mit der Betrüger versuchen, Geld von ahnungslosen Verkäufern zu erbeuten.

Wer aktuell Produkte auf diversen Online-Plattform verkaufen möchte, sieht sich derzeit häufig mit angeblichen Interessenten konfrontiert, die in Wahrheit nur das Geld der Verkäufer wollen. Laut Guido Zeilinger, Konsumentenschützer der Arbeiterkammer, stellt sich der Ablauf immer gleich dar. "Personen inserieren etwas, sagen wir Gartenmöbel um 80 Euro, und bekommen danach sofort einen Anruf von einem potenziellen Interessenten, der das Produkt unbedingt kaufen will." Als nächstes bittet der Anrufer um Bekanntgabe der Wohnadresse, um die Möbel direkt beim Verkäufer abholen zu können. Kurzerhand entscheidet sich der angebliche Interessent um, weil die Entfernung zu groß sei.

Alarmglocke schrillt

Die Betrüger schlagen stattdessen vor, selbst eine Versicherung im Wert von 100 Euro abzuschließen und teilen dem Verkäufer mit, sie bekämen die in Summe 180 Euro (mit den Gartnmöbeln) anschließend zurück. "Spätestens dann sollte nicht nur der Braten stark angebrannt riechen, sondern schon das Folgetonhorn der Feuerwehr zu hören sein", schlägt Zeilinger Alarm.
Nun könnte man glauben, die Sache sei damit erledigt. Die Dreistigkeit der Betrüger ist allerdings offensichtlich grenzenlos, denn Unwillige versucht man mit angedrohter Gewalt zu überzeugen, wie der Konsumentenschützer verrät: "Floskeln wie, wenn Sie nicht zahlen, holen wir uns das Geld, wir wissen wo Sie wohnen‘ kommen dann zum Einsatz."

Neutraler Übergabeort

Sollte Sie dieses Problem betreffen, dürfen Sie keinesfalls zahlen und niemals die Adresse einfach so bekanntgeben. Am besten Sie vereinbaren einen neutralen Übergabeort. "Ganz wichtig: Niemals einen Betrag überweisen, wenn Sie selbst ein Produkt verkaufen", betont Zeilinger. Abschließend sollte der Seitenbetreiber informiert und die Polizei aufgesucht werden, da es sich um eine strafrechtlich relevante Tat handelt.

Die angeblichen Interessenten bedrohen den Verkäufer am Telefon. | Foto: Pixabay
Guido Zeilinger, Arbeiterkammer, warnt bei Verkäufen auf Online-Plattformen vor betrügerischen Telefonanrufen nach dem das Produkt zum Kauf angeboten wird. | Foto: Schneeberger
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