2G-Regel in der Hotellerie
Betreiber können mit der aktuellen Verordnung leben

Im Schloss Kassegg bevorzugt man die 2G-Regel gegenüber der täglichen Testpflicht. | Foto: Heinz Peterherr
  • Im Schloss Kassegg bevorzugt man die 2G-Regel gegenüber der täglichen Testpflicht.
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Wir haben beim Schloss Kassegg in Sankt Gallen nachgefragt, was sie von der 2G-Regel halten.

Nach einer dreiwöchigen Phase des Stillstehens des gesamten Handels und der Genussbranchen haben nun auch die Gastronomie und Hotellerie wieder in den steirischen Regionen geöffnet. Aber mit genauen Vorschriften seitens der Regierung: Für einen Hotelaufenthalt dürfen lediglich geimpfte oder genesene Personen empfangen und aufgenommen werden.

Für das Naturhotel Schloss Kassegg im Hocherb in Sankt Gallen wird das kein Problem darstellen. „Wir erwarten keine Komplikationen im Zusammenhang mit der 2G-Regel. Wir und unsere Gäste sind mittlerweile mit den Regeln mehr als vertraut und die Umsetzung wird hoffentlich reibungslos ablaufen“, meint Brigitte Butter, die zuständig für das Marketing im Hotel ist.

Kontrolle des Nachweises

Kontrolliert wird der 2G-Nachweis im Sankt Gallener Schloss Kassegg erst bei der Ankunft beziehungsweise dem Check-In der Gäste an der Rezeption. Darauf hingewiesen wird allerdings schon vorab bei Buchungen von Hotelzimmern, um jeglichen Missverständnissen bei den momentan vorherrschenden Missstimmungen im Land zwischen Hotel und Gast aus dem Weg zu gehen.

Auch beim Kontrollieren des Genesenenbescheids oder Impfnachweises seitens des Hoteliers werden wenige bis keine Unannehmlichkeiten bei den Besuchern erwartet. Denn diese fühlen sich unter geimpften oder genesenen Personen sicherer würden und so den maximalen Luxus im Urlaub in Zeiten der Covid-19-Pandemie genießen könnten.

2G-Regel besser als Lockdown

„Das Problem der Hotellerie ist ein Lockdown und nicht die 2G-Regel. Ein neuerliches Schließen möchten wir durch das Mittragen aller vorgeschriebenen Maßnahmen verhindern zu helfen“, meint Butter bedacht. Außerdem kontrolliere man den 2G-Nachweis am Beginn des Urlaubsaufenthalts einmal lieber an der Rezeption, als jeden Gast auf die 3G-Regel und die damit verbundene tägliche Testpflicht zu überprüfen.

Text: Camilla Heigl

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